Mortler zu neuem Präventionsprojekt

"Alkohol in der Schwangerschaft muss Tabu sein"

Die Bundesregierung will die Aufklärung über die Gefahren von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft verstärken – und setzt schon bei Schülern an.

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Ein neues Aufklärungsprogramm zu Risiken durch Alkohol in der Schwangerschaft soll bereits bei Schülern ab Klasse 4 ansetzen.

Ein neues Aufklärungsprogramm zu Risiken durch Alkohol in der Schwangerschaft soll bereits bei Schülern ab Klasse 4 ansetzen.

© Highwaystarz-Photography / Getty

BERLIN. "Die Fetalen Alkoholspektrum-Störungen sind eine der häufigsten bereits bei der Geburt vorliegenden Behinderungen in Deutschland und vollkommen vermeidbar", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. Vor diesem Hintergrund wurde auch ein vom Bund gefördertes Präventionsprojekt für Schüler mit dem Titel "Schwanger? Dein Kind trinkt mit!" zwischen 2015 bis März 2018 von der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung (ÄGGF) entwickelt und erprobt. Das Ziel: Das Wissen über die Risiken durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bereits bei Schülerinnen und Schüler zu vertiefen. "Die Projektergebnisse zeigen, dass Prävention gut in der Schule ansetzen kann", sagte Spahn.

Das Wissen um die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft hat zwar zugenommen, dennoch glauben immer noch viele Frauen und Männer, dass ein Glas Bier, Sekt oder Wein ab und an nicht schade. "Es ist gut und sinnvoll, bereits Kindern und Teenagern zu vermitteln, wie dramatisch die Folgen für das Ungeborene sind", bekräftigte auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler.

Das Aufklärungsprogramm soll jetzt in den Klassen 4 bis 13 angeboten werden. Dazu hat die ÄGGF den Angaben zufolge mit der Siemens Betriebskrankenkasse eine Kooperationsvereinbarung für 500 Veranstaltungen bis zum 1. Mai 2019 abgeschlossen.

Schätzungen zufolge kommen in Deutschland jährlich etwa 10.000 Babys mit alkoholbedingten Schädigungen (FASD) zur Welt. Mehr als 1000 Kinder sollen darunter das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS), mit schwerwiegenden geistigen und körperlichen Behinderungen aufweisen. Auf ihr Schicksal macht auch der Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September aufmerksam. (dpa)

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