COVID-19-Schutzimpfung

Ampel – noch nicht – „einig“ über Corona-Impfpflicht für „Medizinberufe“

Verwirrung aus der Ampel: Erst hieß es, sie planten eine berufsbezogene COVID-Impfpflicht. Am Nachmittag rudern sie schließlich zurück. Wenn die Pläne kommen, dürften aber auch Ärzte betroffen sein.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Corona-Impfung: Für Mitarbeiter im Gesundheitswesen könnte sie wohl zur Pflicht werden.

Corona-Impfung: Für Mitarbeiter im Gesundheitswesen könnte sie wohl zur Pflicht werden.

© Friso Gentsch / dpa

Berlin. Die möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP im Bund könnten sich über die Einführung einer Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 in bestimmten Bereichen einigen. Davon betroffen dürften auch Ärzte und andere Gesundheitsberufe sein.

Aussagen von Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Montagmittag, wonach man sich einig sei, dementierte am Montagnachmittag die Grünen-Fraktion im Bundestag.

„Wir werden eine Impfpflicht brauchen für Einrichtungen, bei Pflegeheimen, bei Kindertagesstätten et cetera. Wir werden das auf den Weg bringen“, hatte Göring-Eckardt am Montag in Berlin gesagt. Auf Nachfrage hatte sie zunächst bestätigt, dass die Mitglieder der angestrebten Ampel-Koalition sich in dieser Frage einig seien. „Darüber beraten wir in der #Ampel in einem eigenen Verfahren, unabhängig vom Infektionsschutzgesetz“, ergänzte sie auf Twitter.

Der Vorstoß sei aber nicht Bestandteil der Reform des Infektionsschutzgesetzes, die diese Woche beschlossen werden soll, sondern eines separaten Gesetzgebungsverfahrens, erklärte Göring-Eckardt.

Wenn eine Einigung erzielt wird, dürften vermutlich auch Ärzte, Pflegekräfte und vielleicht sogar MFA davon betroffen sein. Details wurden am Montag zunächst zwar nicht bekannt. Allerdings äußerte SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach auf Twitter, dass die Impfpflicht auch „Medizinberufe“ betreffen werde. Auch aus Ärzteverbänden kamen zuletzt Forderungen nach der Einführung einer COVID-19-Impfpflicht für bestimmte Berufe. (dpa/nös)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.11.202117:23 Uhr

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt in weitgehender Übereinstimmung mit der Leopoldina der Bundesregierung die schnelle Prüfung einer SARS-CoV-2-Impfpflicht für ärztliches und pflegerisches Personal. Diese Forderung ist auch angesichts der leider ausufernden 7-Tage-Inzidenzen im Osten und Süden der Republik, bzw. demnächst in den westdeutschen Karnevalshochburgen Mainz, Köln, Düsseldorf besonders zielführend.

Doch die Begründung: "Damit ließen sich kranke und hochbetagte Menschen besser schützen", ist lückenhaft. Es geht bei jeglichem Impfschutz für das gesamte medizinische Personal primär um den Gesundheitsschutz aller MitarbeiterInnen. Sie sollen nicht erkranken, nicht ausfallen oder in ihrer Teilhabe eingeschränkt sein und bleiben. Dass damit ihre Schutzbefohlenen zugleich gegen nosokomiale Infektionen und eigene Erkrankungsrisiken geschützt werden, ist ein positiver, sekundärer Kollateraleffekt.

Ungeimpft Tätige in Medizin und Pflege können nur über ihre eigene Betroffenheit und reale Gefährdung sensibilisiert und zu Schutzimpfungen motiviert werden. Es ist unredlich, Patientinnen- und Patienten-Interessen vorzuschieben, wenn es um Eigenverantwortung und -initiative geht.

Und wo bleiben gesamtgesellschaftliche Gegenleistungen für staatlich verordnete Impfpflichten? Dürfen Karnevalisten sich auf engstem Raum, ob nachprüfbar geimpft oder nicht, ohne Masken zum Schunkeln massenweise treffen, wenn sie zugleich beim Edeka-, Rewe-, Lidl-, Aldi-Einkauf mit Masken Abstand halten müssen?

Die derzeit führungslos-entscheidungsschwache Politik erweckt für mich den Eindruck eines Stellvertreter-Aktionismus: Weil diese die 4. Corona-Welle nicht sehen und verhindern wollte, muss jetzt das gesamte Gesundheitspersonal für Pseudo-Zwangsimpfungen herhalten.

MF+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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