Arbeitsmedizin

Atemwegsbeschwerden im Beruf? Arbeitsanamnese ist unerlässlich

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Spirometrische Kontrolle der Lungenfunktion bei einem Patienten mit Verdacht auf allergisches Asthma bronchiale.

Spirometrische Kontrolle der Lungenfunktion bei einem Patienten mit Verdacht auf allergisches Asthma bronchiale.

© ECARF

Etwa neun Prozent aller Atemwegserkrankungen und vier Prozent aller Lungentumoren sind auf Noxen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Wichtig bei der Diagnose ist, einen begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit von Arbeitsplatz-assoziierten Beschwerden abzugrenzen, so Dr. Uta Ochmann und Professor Dennis Nowak, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der LMU München.

Symptome wie Husten ohne oder mit Auswurf, Räusperzwang, bronchiale Enge und Dyspnoe können Asthmaäquivalente sein, sie können aber auch Ausdruck psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen sein. Die Autoren raten in ihrer CME-Fortbildung "Arbeitsmedizin und Lunge" dazu, die Diagnostik primär auf ein Asthma bronchiale auszurichten.

Dazu sollten Spirometrie, Bodyplethysmografie sowie eine unspezifische bronchiale Provokation und gegebenenfalls eine Bronchodilatationstestung vorgenommen werden. Bestätigt sich ein Asthma bronchiale oder erhärtet sich zumindest der Verdacht darauf, sollte eine ausführliche Arbeitsanamnese erfolgen. Hierbei sind unter anderem folgende Fragen zu klären:

  • Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit?
  • Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten, und wie häufig waren sie im weiteren Verlauf?
  • Bestehen sie bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder beim Umgang mit bestimmten Stoffen?
  • Treten die Symptome nach der Arbeit oder nachts auf?
  • Bestehen sie auch an arbeitsfreien Tagen oder im Urlaub?
  • Kommt es parallel zu Zeichen einer Rhinokonjunktivitis oder zu allergischen Hautreaktionen?

Meist ergibt sich die Diagnose einer Arbeitsplatz-assoziierten Atemwegserkrankung nur im Zusammenspiel von Arbeitsanamnese, allergologischer Diagnostik und Dokumentation des chronologischen Verlaufs. Bei Verdacht auf eine allergische Genese muss eine Typ-1-Sensibilisierung auf Berufsallergene geprüft werden, zum Beispiel auf Mehle und Backzusatzstoffe, Futtermittel, Pflanzen, Tierhaare oder -epithelien.

Bäcker gehören zu den Personen, die gefährdet sind, ein Berufsasthma zu entwickeln. Allergene können außer Mehlen auch Backzusatzstoffe sein.

Bäcker gehören zu den Personen, die gefährdet sind, ein Berufsasthma zu entwickeln. Allergene können außer Mehlen auch Backzusatzstoffe sein.

© dpa

Für einige Allergene wie Persulfate in Friseurstoffen oder Methylmethacrylate in zahntechnischen Werkstoffen gibt es allerdings keine Testmöglichkeiten. Bei den hiervon betroffenen Patienten kann versucht werden, den Arbeitsplatzbezug der Beschwerden durch eine longitudinale Dokumentation der Lungenfunktion zu sichern, so die Autoren. Hierzu sollten über den Tag verteilt fünf Dreifachmessungen mit einem Peak-Flow- oder FEV1-Messgerät über vier bis fünf Wochen vorgenommen werden. Parallel dazu müssen die Patienten ein Tagebuch führen, in dem sie Angaben zu Tätigkeiten, arbeitsfreien Tagen, klinischen Symptomen und Medikamenteneinnahme machen.

Ein begründeter Verdacht auf eine Berufskrankheit liegt vor, wenn die Diagnose Asthma bronchiale gesichert ist und der Betroffene atemwegssensibilisierenden oder -irritativen Substanzen am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Außerdem muss ein Zusammenhang durch eine passende Arbeitsanamnese und gegebenenfalls den Nachweis einer Sensibilisierung gegenüber Berufsallergenen zu vermuten sein. (mar)

Nur für Fachkreise: Zu dem Modul "Arbeitsmedizin und Lunge"

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