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Auch Siemens-BKK bietet Homöopathie auf Krankenschein

MÜNCHEN (sto). Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) bietet ihren Versicherten über die Chipkarte jetzt auch Leistungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden, darunter fällt auch die Übernahme von ärztlichen Behandlungskosten für Homöopathie.

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Um eine gute Versorgung garantieren zu können, habe die SBK einen Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem deutschen Apothekerverband abgeschlossen, teilte die Kasse in München mit. SBK-Versicherte können damit homöopathische Behandlungen bundesweit sowohl als ergänzende wie auch als alleinige Therapie wählen.

Ärzte müssen Qualifikation vorweisen

Die SBK übernimmt die anfallenden Kosten für Anamnese, Beratung sowie die Behandlung bei einem qualifizierten Arzt. Abgerechnet wird direkt zwischen Vertragsarzt und Kasse. Lediglich die Kosten für die benötigten Medikamente und die Praxisgebühr sind vom Patienten selbst zu tragen. Vertragspartner der SBK sind niedergelassene Vertragsärzte, die selbst Homöopathen sind. Heilpraktiker sind außen vor.

Mehr als 1000 Ärzte und 2800 Apotheken beteiligen sich nach Angaben der SBK an dem neuen Leistungsangebot. "Gerade bei chronischen Krankheiten sowie bei der Behandlung von Allergikern und Kindern gewinnt die Homöopathie kontinuierlich an Bedeutung", betonte der Vorstandsvorsitzende der SBK, Dr. Hans Unterhuber. Der Vertrag sei ein wichtiger Schritt für die Verbindung von Schulmedizin und Naturheilverfahren und damit hin zur integrierten Versorgung.

Ärzte und Patienten treffen Entscheidungen gemeinsam

Durch das neue Leistungsangebot würden die Versicherten aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen, da sie zusammen mit dem Arzt den Weg in Richtung klassischer oder homöopathischer Medizin abwägen können, erklärte Unterhuber. Mit der Integration der Homöopathie in das Leistungsspektrum der Kasse setze sich die SBK für eine ganzheitliche Therapie ein, die auf jeden Patienten eingeht.

Ähnliche Verträge gibt es auch mit anderen Kassen. Zuletzt hatte die Techniker Krankenkasse mit dem DZVhÄ einen Vertrag geschlossen. Er ist in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gültig, soll aber auch in anderen Bundesländern eingeführt werden.

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