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Aufklärung soll Jugendliche vom Rauschtrinken abhalten

BERLIN (af). Ärzte und Apotheker sollen stärker für die Folgen des Medikamentenmissbrauchs sensibilisiert werden. Darauf wies die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing (SPD) gestern bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichtes hin.

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Zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Menschen in Deutschland seien medikamentenabhängig, zwei Drittel davon Frauen, sagte Bätzing. Allerdings gibt es für diese Zahlen keine gesicherte Datenbasis. Diese solle noch in diesem Jahr geschaffen werden, kündigte Bätzing an.

So sollen Hilfen bei Medikamentenmissbrauch zielgenau angeboten werden. Zum Beispiel unter den 200 000 Breitensportlern, die sich dopen. Auch diese Zahl beruhe auf einer Schätzung, sagte Bätzing. Die bevorstehende Besitzstrafbarkeit von Steroiden werde diese Gruppe kaum berühren, da sie im Gegensatz zu Profisportlern nicht kontrolliert würden. Ärzte könnten hier bei der Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen des Dopings eine wichtige Rolle einnehmen.

2006 starben 1296 Menschen an harten Drogen. Im Jahr 2000 waren es noch 2030. Mehr als 140 000 Menschen im Jahr erliegen dem Rauchen, etwa 40 000 übermäßigem Alkoholkonsum, heißt es im Suchtbericht.

Den Rückgang der Todeszahlen bei harten Drogen führt die Drogenbeauftragte auch auf den Erfolg der Substitutionsprogramme zurück. Seit 2002 hat sich die Zahl der Substitutionspatienten um 18 500 auf 64 500 erhöht. Sie werde sich auch weiterhin für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einsetzen, um das Heroinprojekt fortsetzen zu können, sagte Bätzing. In sieben deutschen Städten werden derzeit noch schwerstopiatabhängige Patienten in einem Modellprojekt mit künstlichem Heroin versorgt. Das Programm steht vor dem Auslaufen.

Ein Mix aus gesetzlichen Regelungen und Aufklärung soll den wachsenden Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen stoppen. Unter anderem nannte Bätzing das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger. Kampagnen im Internet (www.du-bist-staerker-als-alkohol.de) und vor Ort in Jugendtreffs sollen Jugendliche über die Gefahren des "Rauschtrinkens" aufklären. "Das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz gelten auch für Flatrate-Parties", sagte Bätzing. Das bedeute, dass an unter 18-Jährige kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfe, an offensichtlich Betrunkene überhaupt kein Alkohol.

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