Arzneibehörde EMA

Ausschuss will Metformin für Nierenkranke

Metformin wird sich künftig wohl auch bei chronischer Niereninsuffizienz verordnen lassen. Der Arzneimittelausschuss der EMA spricht sich für gelockerte Kontraindikationen aus.

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA befürwortet, dass eine moderate chronische Nierenerkrankung (CKD) vom Stadium 3 als Kontraindikation für die Metformin-Therapie von Typ-2-Diabetikern aufgehoben wird. Dies wird künftig mehr Patienten Zugang zu dem oralen Antidiabetikum ermöglichen.

Eine wichtige Grundlage für die neue Beurteilung seien die Post-Marketing-Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit von Metformin aus fast 60 Jahren Produkterfahrung gewesen, betont Merck aus Darmstadt in einer Mitteilung. Das Unternehmen bietet das Standardmedikament bei Typ-2-Diabetes als Originalpräparat an.

Folgt die EMA der Bewertung seines Ausschusses, werden für Metformin künftig maximale Tagesdosen von 2000 mg bei CKD-Stadium 3a (GFR 45-59 ml/min) und 1000 mg bei CKD-Stadium 3b (GFR 30-44 ml/min) gelten. Damit kann eine große Gruppe von Typ-2-Diabetikern mit eingeschränkter Nierenfunktion ebenfalls von der Behandlung profitieren. Diese Entscheidung erstreckt sich damit auch auf die Glucophage®-Produktfamilie und das Präparat Glucovance® von Merck.

Die Häufigkeit von Niereninsuffizienz bei Diabetes-Patienten hatte kürzlich das Clinical Practice Research Datalink (CPRD) erhoben. Danach hatten 32,7 Prozent aller Diabetiker ein CKD-Stadium 3 (davon waren 23,2 Prozent Stadium 3a und 9,5 Prozent Stadium 3b). (eis)

Ihr Newsletter zum Thema
Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?