Bei Phytopharmazie kommt es auf die Produktqualität an

MÜNCHEN (wst). Pflanzliche Arzneimittel werden von vielen Verwendern auf die Pflanzen reduziert, aus denen sie hergestellt sind. Mit Blick auf den günstigeren Preis werde dann oft ein Produkt erworben, dessen Wirkung kaum über den Placeboeffekt hinausgeht.

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Darauf hat Professor Theodor Dingermann von der Universität Frankfurt am Main bei einer Veranstaltung des Komitees Forschung Naturmedizin e.V. in München hingewiesen. Wie er berichtet hat, ist der Großteil aller phytopharmazeutischen Produkte auf dem Markt arzneimittelrechtlich als traditionelles Arzneimittel eingestuft. Sie sind damit entweder auf der Basis tradierten Wissens nach § 109a AMG oder aber nach der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen. Per gesetzlicher Vorgabe müssten solche traditionellen Arzneimittel pro Einheit lediglich zehn Prozent einer wissenschaftlich als effektiv erachteten Wirkstoffdosierung enthalten. Damit sind viele dieser Mittel bei bestimmungsgemäßen Gebrauch abgesehen vom Placeboeffekt wohl wirkungslos.

Bei den nach den §§ 21-24 AMG zugelassenen Phytotherapeutika kann man jedoch davon ausgehen, dass ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität in kontrollierten Studien belegt ist. Sie genügen schulmedizinischen Ansprüchen oder aber sie sind so zusammengesetzt und aufbereitet, dass sie sich auf solche Studien beziehen dürfen.

Aber selbst gleiche Extraktmengen und gleiche Auszugsverfahren garantieren bei einem Naturprodukt, das von vielen weiteren Faktoren wie Klima, Standort und Erntezeitpunkt abhängt, keine Wirkungsgleichheit.

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