Kommentar
Bei Teststreifenregel Ausnahmen nutzen!
Eine Diabetestherapie ohne Blutzuckermessungen ist wie eine Seereise ohne Kompass. Mit diesem Bild hat kürzlich Professor Hellmut Mehnert die möglichen Konsequenzen der aktuellen GBAEntscheidung auf den Punkt gebracht.
Dass die für Blutzuckerselbstmessungen erforderlichen Teststreifen nicht-insulinpflichtigen Diabetikern nur noch in Ausnahmen von der GKV erstattet werden sollen, kritisiert der Senior der Diabetologie in Deutschland gleichermaßen wie Fachgesellschaften und Patientenverbände.
Die Blutzuckerselbstkontrolle muss für jeden Diabetiker selbstverständlicher Bestandteil der Behandlung bleiben. Auch bei nicht-insulinpflichtigen Diabetikern sind die erhobenen Werte wichtig für Therapie-Entscheidungen. Viele Patienten werden mit den Messungen darüber hinaus motiviert, selbstverantwortlich mit der Stoffwechselkrankheit umzugehen.
Wer selbst einmal gemessen hat, wie eine ungesunde Mahlzeit die Zuckerwerte nach oben treibt oder wie positiv sich ein Abendspaziergang auf die Blutglukose auswirkt, ist in der Regel besonders gut für einen gesunden Lebensstil zu gewinnen.
Es gilt daher, künftig die möglichen Ausnahmen der neuen GBA-Beschränkungen zu nutzen. Sobald der Blutzucker eines Patienten instabil ist - das heißt, der HbA1c sich nicht auf die Zielwerte einstellen lässt oder Hypoglykämien auftreten -, muss regelmäßiges Blutzuckermessen selbstverständlich bleiben.
Ebenso bei Neueinstellungen auf Medikamente und bei körperlichen Anstrengungen. Verbesserungsbedarf gibt es allerdings bei der Qualität der Therapien mit Messungen: Teststreifen dürfen nur ausreichend geschulten Patienten verordnet werden.
Messungen sollten strukturiert erfolgen, etwa für Tagesprofile. Und die Konsequenzen der Werte sind regelmäßig mit den Patienten zu besprechen.
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