Bundesrat berät über Gesetz zur Diamorphin-Behandlung

FRANKFURT/MAIN (Smi). Der Bundesrat will morgen über einen Gesetzesvorschlag zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung beraten, den die Länder Hamburg und Hessen eingebracht haben.

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Dabei geht es um die Überführung eines erfolgreich beendeten Modellprojekts in die Regelversorgung schwerstkranker Opiatabhängiger.

An dem "bundesdeutschen Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger" waren Patienten in sieben Städten beteiligt. Eine multizentrische, randomisierte, kontrollierte Therapiestudie hat nachgewiesen, dass Schwerstabhängige von einer Diamorphinbehandlung deutlich mehr profitieren als von einer Methadonsubstitution.

Für die Dauer des Projekts hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung zur Abgabe des synthetisch hergestellten Heroins erteilt. Diese Genehmigung lief Ende Juni ab. Daraufhin hatte Frankfurt eine weitere Genehmigung beantragt, der das BfArM auch stattgab.

Die Weiterbehandlung der Patienten in den anderen Städten ist dagegen ungewiss. Daher unterstützen Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Regelung. In dem Gesetzentwurf von Hamburg und Hessen wird Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft.

Dazu müsste unter anderem das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Dem Entwurf zufolge soll das Verschreiben von Diamorphin nur in Einrichtungen zugelassen sein, "denen eine Erlaubnis von der zuständigen Landesbehörde erteilt wurde". Zudem dürfen Ärzte Diamorphin nur bis zur Menge des durchschnittlichen Monatsbedarfs verschreiben.

Patienten müssen mindestens 23 Jahre alt und mindestens fünf Jahre opiatabhängig sein sowie "bei überwiegend intravenösem Konsum" schwer wiegende somatische und psychische Störungen aufweisen. Die Kosten für die Diamorphinbehandlung einschließlich der ärztlichen Leistungen würden nach dem Entwurf die Kassen tragen, für die Kosten der psychosozialen Betreuungsmaßnahmen kämen die Länder und Kommunen auf.

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