Cannabis als Medizin? Nur in besonderen Fällen!

MANNHEIM (uw). Anbau und Besitz von Cannabis als Medizin können im Einzelfall straffrei bleiben. Das Mannheimer Schöffengericht hat jetzt einen an Multipler Sklerose erkrankten Drogenkonsumenten freigesprochen.

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Richter Ulrich Krehbiel fand deutliche Worte in seinem Urteil: "Warum gönnen wir Juristen einem Menschen mit so einem schweren Schicksal nicht ein paar schöne Tage?"

Der Frührentner leidet seit den 80er Jahren an einer Ataxie als Folge seiner MS-Erkrankung. Er hat Krämpfe, Motorik und Sprachvermögen sind gestört. Zur Linderung seiner Beschwerden konsumiert der Mann seit über 15 Jahren Haschisch und Marihuana. "Ich rauche jede Stunde einen Joint", bekannte der Angeklagte. Die Drogen baute er in seiner Mannheimer Wohnung an. Dort beschlagnahmte die Polizei mehrere Hundert Gramm Cannabis.

Cannabis könne in etwa 30 Prozent aller Fälle die Symptome von Patienten mit Ataxie lindern, sagte der Heidelberger Neurologe und Gutachter Dr. Hans-Michael Meinck vor Gericht. Der Angeklagte sei daher, "so zu behandeln, als hätte er ein zugelassenes Medikament genommen", fand Richter Krehbiel.

Der Freispruch des 41jährigen ist jedoch eine Entscheidung im Einzelfall und auch kein Persilschein für den weiteren Cannabis-Konsum. Der Mann müsse daher befürchten, daß seine Wohnung erneut nach Drogen durchsucht wird, so der Richter. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Urteil des Schöffengericht Mannheim, Aktenzeichen 1 LS AK 64/02

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