STIKO-Empfehlung

Dagegen sollen Flüchtlinge jetzt geimpft werden

Flüchtlinge sollten so schnell wie möglich gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat dafür jetzt ein Mindestangebot zusammengestellt.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Ärztin Susanne Eipper impft im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales einen syrischen Jungen.

Ärztin Susanne Eipper impft im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales einen syrischen Jungen.

© Kay Nietfeld/dpa

BERLIN. Viele Flüchtlinge haben große Impflücken, bei anderen ist der Schutz unsicher, weil sei keinen Impfausweis haben. Zudem besteht in Gemeinschaftsunterkünften ein erhöhtes Risiko für Ausbrüche von Infektionskrankheiten. Impfschutz ist daher dringend anzuraten.

Weil aber alle empfohlenen Impfungen häufig nicht sofort umgesetzt werden können, hat die STIKO jetzt Empfehlungen für ein Mindest-Impfangebot für Flüchtlinge zusammengestellt (Epi Bull 2015; 41: 439).

Für diesen Basisschutz werden Krankheiten mit hoher Kontagiosität oder mit besonders schweren Verläufen berücksichtigt. Die Impfungen hierzu sollten möglichst in den ersten Tagen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgen, betont die STIKO in ihrem Papier.

Impflücken schnell nachholen!

Impflücken zum altersgerechten Schutz sind sofort nachzuholen, sobald es die Situation erlaubt. Falls in es in einer Einrichtung nicht genügend Impfstoff gibt, hat der Schutz von Kindern Vorrang.

Zusätzlich zum Mindestangebot sollten Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften möglichst vor Influenza geschützt werden: 2- bis 6-Jährige dabei vorzugsweise mit dem nasalen Lebendimpfstoff; bei 7- bis 17-Jährigen ist diese Vakzine optional. Hinzu kommt beim ersten Impftermin:

  • bei Säuglingen und Kleinkindern im Alter von zwei Monaten bis vier Jahren die Sechsfachimpfung ( Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Hib und Hepatitis B), im Alter ab neun Monaten zusätzlich die Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfung (MMR-V),
  • bei 5- bis 12-Jährigen die Vierfach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio (TdaP-IPV) sowie MMR-V,
  • bei über 13-jährigen Jugendlichen und Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden: TdaP-IPV und Masern-Mumps-Röteln (MMR),
  • bei älteren Erwachsenen (Geburt vor 1970): TdaP-IPV.

Liegt eine Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio vor, ist eine TdaP-IPV-Auffrischung nur nötig, wenn der Basisschutz länger als zehn Jahre (Erwachsene) oder fünf Jahre (Kinder) zurückliegt. Jede Impfung, auch wenn sie Jahre zurückliegt, zählt.

Die STIKO erinnert daran, dass Lebend- und Totimpfstoffe zeitgleich verabreicht werden können; das Gleiche gilt für mehrere Lebendimpfstoffe, etwa MMR plus nasaler Influenza-Impfstoff.

Sofern nicht zeitgleich verabreicht, sollten zwischen zwei Terminen mit Lebendimpfungen aber mindestens vier Wochen liegen. Schwangere können mit Totimpfstoffen geimpft werden, Lebendimpfstoffe wie MMR(-V) sind bei ihnen kontraindiziert.

Liegt zur Dokumentation der Impfungen ein Impfbuch nicht vor, dann bietet die STIKO ein Ersatzdokument zum Download an. Ebenso gibt es im Internet Informationsmaterial für viele Impfungen plus Vordrucke für Einwilligungserklärungen in mittlerweile 16 Sprachen (www.rki.de/impfen).

Mehr zum Thema

Sie fragen – Experten antworten

Brustkrebspatientin gegen Herpes zoster impfen?

Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3, 17–19]

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Tipps für den Reha-Antrag

Vorsorge oder Reha: Was es für die Genehmigung durch die Kostenträger braucht