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Ein Botulinumtoxin A für die ästhetische Therapie

FRANKFURT AM MAIN (sko). Jetzt ist in Deutschland ein Präparat mit Botulinumtoxin A zur ästhetischen Therapie zugelassen: Mit Vistabel® werden Zornesfalten geglättet.

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Zur Therapie wird Botulinumtoxin A schon seit über 15 Jahren genutzt. So ist die Sicherheit gut belegt. Von einem Meilenstein sprach Dr. Thomas Keller von Pharm-Allergan jetzt bei einer Veranstaltung zur Einführung des zur ästhetischen Therapie zugelassenen Präparates. Denn "eine Zulassung im Bereich Ästhetik ist eine extrem hohe Hürde, da eine gute Verträglichkeit und eine ausgesprochen hohe Sicherheit gegeben sein müssen."

Für das jetzt für die ästhetische Therapie zugelassene Botulinumtoxin A ist das bewiesen. Denn als Botox® wird das Toxin etwa bei Blepharospasmus, hemifazialem Spasmus, zervikaler Dystonie und axillärer Hyperhidrose verwendet. "Bei der Therapie von Patienten mit Spasmus fazialis und Blepharospasmus wurde festgestellt, daß durch das Toxin Falten geglättet werden", erinnerte Professor Wolfgang Jost von der Deutschen Klinik für Diagnostik in Wiesbaden.

Über eine Metaanalyse von 36 kontrollierten Studien, in denen das Botulinumtoxin A bei 2321 Patienten angewandt wurde, berichtete Professor Markus Naumann vom Klinikum Augsburg. Dabei betrug die Rate von leichten bis mäßigen unerwünschten Wirkungen mit dem Toxin 25 Prozent, mit Placebo 15 Prozent. "Und dabei wird etwa bei Spastik eine zehnfach höhere Dosierung als zur ästhetischen Therapie verwendet", so Naumann.

Zur Langzeitsicherheit habe eine Auswertung von 853 Faltentherapien bei 50 Patienten über im Schnitt sechs Jahre ergeben, daß es bei 99 Prozent keine unerwünschten Wirkungen gab. Und die Therapie scheint lange effektiv zu sein: Von 326 Patienten, die zwei Jahre regelmäßig das Botulinumtoxin A erhalten hatten, hätten knapp ein Prozent Antikörper gegen das Toxin entwickelt, die die Wirkung beeinträchtigen könnten, so Naumann.

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