Einigung mit Ersatzkassen über HPV-Impfung

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STUTTGART (fst). In Baden-Württemberg hat sich die KV mit der AOK, dem Ersatzkassenverband und der Knappschaft über die Vergütung für die HPV-Impfung bei 12- bis 17-jährigen Frauen geeinigt. Dabei sind nach Angaben der KV "überdurchschnittlich gute Honorare" für Ärzte erzielt worden. Die erste und zweite Impfung werde mit 8,20 Euro, die dritte mit 16,60 Euro honoriert.

Die Verordnung des Impfstoffs erfolgt auf Muster 16 auf den Namen der jeweiligen Kasse, teilt die KV mit. Auch bereits begonnene Impfzyklen können nach der Vereinbarung fortgeführt werden. Die Verordnungen gehen nicht in die Richtgröße der Ärzte ein. Die Regelung gilt ab 1. Oktober zunächst bis zum Jahresende. Ab 2008 sollen die Vereinbarungen in Baden-Württemberg nach Auskunft der KV harmonisiert werden.

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