Einigung mit Ersatzkassen über HPV-Impfung

Veröffentlicht:

STUTTGART (fst). In Baden-Württemberg hat sich die KV mit der AOK, dem Ersatzkassenverband und der Knappschaft über die Vergütung für die HPV-Impfung bei 12- bis 17-jährigen Frauen geeinigt. Dabei sind nach Angaben der KV "überdurchschnittlich gute Honorare" für Ärzte erzielt worden. Die erste und zweite Impfung werde mit 8,20 Euro, die dritte mit 16,60 Euro honoriert.

Die Verordnung des Impfstoffs erfolgt auf Muster 16 auf den Namen der jeweiligen Kasse, teilt die KV mit. Auch bereits begonnene Impfzyklen können nach der Vereinbarung fortgeführt werden. Die Verordnungen gehen nicht in die Richtgröße der Ärzte ein. Die Regelung gilt ab 1. Oktober zunächst bis zum Jahresende. Ab 2008 sollen die Vereinbarungen in Baden-Württemberg nach Auskunft der KV harmonisiert werden.

Mehr zum Thema

EGFR-Exon-19-Deletion oder L858R-Substitution

NSCLC: Vorteil für mutationsspezifische Erstlinien-Kombitherapie

Registerdaten aus den USA

Zervixkarzinom: Screening und HPV-Impfung wirken

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter