FSME-Nachimpfung: So viel Verzögerung ist erlaubt

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Aus verschiedenen Gründen kommen Patienten verspätet zur Nachimpfung.

Aus verschiedenen Gründen kommen Patienten verspätet zur Nachimpfung.

© Foto: Novartis Behring

FRANKFURT AM MAIN (ner). FSME-Impfschemata werden aus verschiedenen Gründen oft nicht eingehalten. Der Tropenmediziner Dr. Christian Schönfeld aus Berlin empfiehlt in solchen Fällen ein differenziertes Vorgehen, bei dem Zahl und Zeitpunkt der voran gegangenen Impfungen berücksichtigt werden müssen sowie das Alter des Impflings.

"Ich wurde im Mai 2007 einmal gegen FSME geimpft. Die weiteren Impfungen habe ich nicht erhalten, weil ich lange im Krankenhaus gelegen habe. Muss ich jetzt wieder von vorne beginnen?" - Solche Fragen werden in der Praxis nicht selten gestellt. Hat jemand nur eine FSME-Impfung erhalten und sie liegt bereits länger als ein Jahr zurück, sollte mit der Grundimmunisierung, bestehend aus drei Impfungen, neu begonnen werden, empfahl Schönfeld bei einer Veranstaltung des Unternehmens Novartis Behring in Frankfurt am Main.

Sonst brauchen nur die fehlenden Impfungen nachgeholt werden. Wurde bereits zweimal gegen FSME geimpft, sollte die Grundimmunisierung (insgesamt drei Impfungen) bei Menschen über 50 Jahren innerhalb von drei Jahren beendet werden, Personen unter 50 Jahren haben dazu fünf Jahre Zeit. Sind bereits mehr als drei oder fünf Jahre (je nach Altersgruppe) vergangen, sollten zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen. Diese Empfehlungen gelten für den Impfstoff Encepur®.

Bei Personen unter 50 Jahren mit bereits abgeschlossener Grundimmunisierung könne der Impfschutz sogar bis zu zehn Jahre später mit einer einzigen Impfung wieder aufgefrischt werden. Ist mehr Zeit vergangen, empfiehlt Schönfeld zur Auffrischimpfung wiederum zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen.

Beispiel: Eine 47-jährige Frau möchte gegen FSME geimpft werden, weil sie im Sommer nach Südschweden reisen will. Die Grundimmunisierung war im Februar 1998 abgeschlossen. Das ist zehn Jahre her; eine einzig Auffrischimpfung reicht aus.

Bei Personen über 50 Jahren gilt das gleiche Prinzip, allerdings sollte die letzte Impfung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Andernfalls sollten zwei Auffrischimpfungen im Abstand von vier Wochen gegeben werden.

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