Fast jeder kann nach dem Tod Organe spenden

NEU-ISENBURG (ple). Ab wann kann ein Organspendeausweis ausgefüllt werden? Gibt es eine Altersgrenze für Organspenden? Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat einen kleinen Katalog zusammengestellt mit Antworten zu den wichtigsten Fragen, die potenzielle Spender rund um die Organtransplantation haben.

Veröffentlicht:

Am 7. Juni ist "Tag der Organspende". Aus diesem Anlass erinnert die DSO daran, dass potenzielle Organspender ihre Entscheidung sowohl in einem Organspendeausweis dokumentieren als auch den Angehörigen mitteilen sollten. Fast jeder könne nach dem Tod Organe spenden. Grundsätzlich ausgeschlossen werde eine Organentnahme nur, wenn beim potenziellen Spender eine akute Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen werde nach den vorliegenden Befunden entschieden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

Ausgefüllt werden kann der Organspendeausweis bereits mit dem 16. Lebensjahr. Der Widerspruch könne bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden, so die DSO. Für die Organspende selbst gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe.

Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweises um ihre Zustimmung gebeten? Dazu die DSO: Ist das Einverständnis des potenziellen Organspenders dokumentiert, so sei eine Organentnahme rechtlich zulässig. Dessen Wille habe Vorrang: "Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden."

Bevor Organe für eine postmortale Spende entnommen werden können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Tod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (Hirntod-Diagnostik). Zum anderen muss für die Entnahme eines Organs eine Einwilligung vorliegen - entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Gestorbenen (Organspendeausweis) oder indem eine vom potenziellen Organspender dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Gestorbenen einer Entnahme zustimmen.

Infotelefon Organspende der DSO: 0800 / 90 40 400, und zwar montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 16 Uhr. Weitere Infos: www.dso.de

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Sie fragen – Experten antworten

Rabies: Wann soll eine Tollwutimpfung aufgefrischt werden?

Konsensus-Statement des ACC

Appell: Kardiologen sollen sich dem Abnehmen annehmen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Konsensus-Statement des ACC

Appell: Kardiologen sollen sich dem Abnehmen annehmen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wo hakt es am meisten zwischen Pflege und Arztpraxen, Frau Schülke?

Lesetipps
Arzt mit Geldscheinen und Tabletten

© Bilderbox / CHROMORANGE / picture alliance

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Darmkrebs-Screening beim Benutzen einer öffentlichen Toilette

© Alexander / stock.adobe.com

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung