Kommentar

Gesetze gelten auch für Krankenkassen

Von Bülent Erdogan Veröffentlicht:

Von Zeit zu Zeit packt den Leiter der Abteilung Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, Franz Knieps, mit Blick auf die Kassen der kalte Zorn: "Eigentlich brauchen Gesetze im Gesundheitswesen eine Präambel: ,Dieses Gesetz gilt wirklich - das ist nicht nur ein Vorschlag‘", sagt er dann.

Der ehemalige Geschäftsführer Politik des AOK-Bundesverbandes kennt die Verhinderungstaktiken der Kassen bestens. Die funktionieren offenbar auch im Fall der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

Seit April 2007 haben schwerstkranke und sterbende Menschen eigentlich einen Rechtsanspruch auf einen würdevollen Tod in den eigenen vier Wänden, seit vergangenem August sind endlich alle Voraussetzungen für Verhandlungen der Kassen mit Leistungserbringern gegeben.

Bis zu 80 000 totkranke Menschen jährlich könnten mit einer funktionierenden ärztlichen, pflegerischen und psychosozialen Betreuung daheim statt in der Klinik oder im Hospiz sterben. Geschehen ist indes bislang nichts, die Kassen stehen weiter auf der Bremse - und sparen mit jedem Monat bares Geld. Dass Patienten ihren SAPV-Rechtsanspruch auf einen würdevollen Tod sogar einklagen müssen, ist ein Skandal. Noch einmal: Gesetze gelten auch für Kassen!

Lesen Sie dazu auch: Palliativmedizin weiter in der Warteschleife

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