Hoppe wertet Ausnahmen vom Rauchverbot als Versagen

BERLIN (se/di). Die Einigung der Ministerpräsidenten zum Rauchverbot stößt bei der Bundesärztekammer auf Kritik. Der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe wertet die geplanten Ausnahmen als Versagen der Länder-Chefs.

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Es sei ignorant, trotz der Gesundheitsgefahren des Passivrauchens immer neue Ausnahmeregelungen zu finden, um uneinsichtige Raucher und Gastwirte zufrieden zu stellen, so Hoppe. Hintergrund: Die Ministerpräsidenten hatten sich vergangene Woche auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie geeinigt. Viele Länder planen jedoch, kleinere Eckkneipen mit einem "R" zu Raucherlokalen zu deklarieren. Die Regierungschefs schlossen sich dem Votum der Gesundheitsminister an, die ein Rauchverbot in Gasstätten mit Ausnahme separater Räume gefordert hatten.

Tabakrauch in Restaurants und in Kneipen sei für Gäste und Angestellte hochgradig gesundheitsschädlich, mahnte Hoppe. Er forderte klare Regelungen, um Menschen vor dem Passivrauchen zu schützen. Der Kammerpräsident forderte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering auf, die Ausnahmeregelung für Gaststätten in der Arbeitsstättenverordnung zu streichen.

Protest kommt auch aus den Ländern. Beispielsweise will Sachsen die Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten konsequent umsetzen, Niedersachsen plant dagegen, den Gastwirten ein sehr weitgehendes Wahlrecht einzuräumen. Eine Umfrage der Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern unter 100 Besitzern von Hotels, Bars, Restaurants, Pensionen und Diskotheken hat allerdings ergeben, dass auch viele Gastronomen für ein Rauchverbot im eigenen Betrieb sind.

"Politik hat die Pflicht, die nicht rauchende Mehrheit zu schützen und allen Beschäftigten, auch in der Gastronomie, das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu gewährleisten", sagte dazu Kammerpräsident Dr. Andreas Crusius.

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