Methadon

Kein Spielraum bei Verordnungen

Das Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen einen Methadon-Arzt aus Uelzen bleibt bestehen.

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LÜNEBURG. Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Hausarztes, der Drogensubstitution anbietet, zurückgewiesen.

Ende 2012 hatte das Landgericht Lüneburg den Mediziner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen war der Arzt in Revision gegangen.

Der Arzt hatte seinen Patienten im Rahmen der Take-Home-Regelung ohne Verordnung mehr als eine Tagesdosis Methadon mitgegeben und das Präparat sogar von einem Taxifahrer überbringen lassen.

Der Arzt hatte sich vor Gericht auf die Therapiefreiheit berufen und damit seine ethischen Entscheidungen über den Gesetzesbuchstaben gestellt.

"Zulässig ist im Zweifel nur eine Take-Home-Verordnung", stellte Dr. Karsten Scholz klar, Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), "mit ihr kann der Patient in eine Apotheke gehen und sich das Methadon etwa für das Wochenende aushändigen lassen."

Wenn der Arzt das Mittel aus den eigenen Beständen einfach so mitgibt, macht er sich strafbar. "Allerdings mag es Notfälle geben, wo man auch für eine Take-Home-Regelung ohne Verordnung Verständnis haben könnte", meint Scholz.

"Unter Umständen dann, wenn der Patient ins Krankenhaus muss und keine Gelegenheit hat, in die Praxis seines Arztes zu kommen."

Gebühren bei jedem Rezept

Der Prozess um den Methadon-Arzt aus Lüneburg zeigt erneut, dass es offenbar eine Grauzone gibt: Trotz des Verbotes geben substituierende Ärzte ihren Patienten Methadon für mehr als einen Tag ohne Rezept mit.

Dr. Konrad Cimander, Allgemeinmediziner und substituierender Arzt in Hannover, warnt zwar eindringlich vor dieser Praxis. Aber er fordert auch, dass es in anderen Fällen möglich sein muss, Patienten Methadon für mehrere Tage aus dem eigenen Safe mitzugeben - etwa auf dem Land, wo es wenige Apotheken gibt.

"Dort , haben es die Methadon-Empfänger sonst sehr schwer", argumentiert Cimander". Zudem fallen bei jedem Rezept Gebühren an. Und viele von Cimanders Patienten sind Hartz-IV-Empfänger. "Sie können das Rezept nicht einlösen, weil sie kein Geld haben."

Die Forderungen des Hausarztes treffen in Berlin bisher auf taube Ohren, so Cimander: "Der Gesetzgeber geht das Problem bisher nicht an."

In Deutschland versorgen rund 2300 Praxen rund 78000 Abhängige mit Methadon. Allein in Niedersachsen sind es rund 240 Praxen, die rund 7000 Patienten versorgen. (cben)

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