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Kleine Klinik groß bei Schlaganfall-Versorgung

BERLIN (gvg). Übung macht den Meister. Diese alte Weisheit gilt natürlich auch bei der Versorgung von Schlaganfall-Patienten. Heißt das aber, daß die Notfallversorgung dieser Patienten in kleinen Kliniken, wo weniger Notfälle auftreten, automatisch schlechter ist als in großen? Nicht unbedingt.

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Interessante Einblicke in die Faktoren, von denen die Qualität der medizinischen Versorgung von Schlaganfall-Patienten abhängt, liefert eine Untersuchung der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe in Kooperation mit dem Münchener Unternehmen Prof. Dr. Andrea Raab Consulting. Es handelt sich um eine nicht-repräsentative Benchmarking-Studie, bei der die Versorgung von Schlaganfallpatienten in 25 Kliniken unterschiedlicher Größe anhand eines knapp 40seitigen Fragebogens untersucht wurde.

In einigen Kliniken dauerte es zwei Stunden bis zur CT

Abgefragt wurden unter anderem die Art und die Geschwindigkeit der Einweisung, die Zeit, bis eine Computertomographie (CT) oder eine Magnetresonanz-Tomographie (MRT) angefertigt war und die Häufigkeit von Lysebehandlungen.

Wie zu erwarten, gab es erhebliche Unterschiede: So erhielten in den drei schnellsten Kliniken im Mittel knapp drei Viertel der Patienten mit einem weniger als drei Stunden zurückliegenden Schlaganfall oder einer transitorischen ischämischen Attacke (TIA) innerhalb von nur 15 Minuten eine CT oder MRT.

Ganz anders das Bild in den drei langsamsten Kliniken: Hier bekamen eine CT oder MRT innerhalb der ersten halben Stunde 30 Prozent der Akutpatienten. Bei der Hälfte dauerte es länger als eine Stunde, bei jedem fünften sogar länger als zwei Stunden.

Ähnlich drastische Unterschiede gab es bei der Lyse. Im Mittel erhielten 7,7 Prozent der Patienten mit ischämischem Hirninfarkt eine Lyse. Die Rate schwankte allerdings zwischen null Prozent in immerhin drei von 25 Häusern und über 30 Prozent in zwei Häusern.

In auf Schlaganfälle spezialisierten Universitäts-Neurologien bekommt etwa die Hälfte der Patienten mit ischämischem Hirninfarkt eine Lyse, woraus sich eine von den meisten Neurologen als erreichbar angesehene Gesamtlyserate von zehn bis 15 Prozent ergibt. Stark variierten auch die Liegezeiten mit einer Spannbreite von acht bis über 16 Tagen. Die durchschnittliche Wartezeit zwischen dem Antrag auf eine Anschlußheilbehandlung und dem Vorliegen der Kostenübernahmebescheinigung schwankte zwischen zweieinhalb und achteinhalb Tagen.

Wie wurden die Erkenntnisse in praktische Maßnahmen umgesetzt? "Wir haben Auffälligkeiten aus dem Benchmarking für jedes Krankenhaus in Workshops mit Experten und Krankenhausvertretern diskutiert. Ergebnis eines jeden Workshops waren Aktionspläne, in denen Ansätze aus vergleichbaren Krankenhäusern aufgegriffen wurden", so Professor Andrea Raab im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

"Vor allem kleinere Krankenhäuser können über Kooperationsverträge mit anderen Krankenhäusern den Zuweisungsprozeß optimieren", betonte Raab. Diese Kooperationsverträge umfassen beispielsweise Vereinbarungen zur Zuweisung oder zur Verlegung, die regeln, unter welchen medizinischen Bedingungen ein Patient in eines der kooperierenden Krankenhäuser eingewiesen oder verlegt wird.

Dadurch wird gewährleistet, daß ein Schlaganfall-Patient mit Lysepotential ausschließlich in ein Krankenhaus transportiert wird, das über eine entsprechende Ausstattung verfügt. Den Betroffenen spart eine solche Regelung wertvolle Zeit.

Neurologische Fachkompetenz ist nicht rund um die Uhr nötig

Der zweite Erfolgsfaktor ist ein logistischer: Nur wer 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, Zugriff auf CT- oder MRT-Geräte hat, kann eine adäquate Akutbehandlung von Schlaganfall-Patienten gewährleisten.

Nicht zwangsläufig nötig ist dagegen neurologische Fachkompetenz rund um die Uhr, wie ein kleines Krankenhaus zeigt, das beim Benchmarking-Projekt einen Sonderpreis für eine besonders gute Versorgung erhielt. Es ist nämlich in ein Telemedizin-Netz eingebunden, das den Kontakt zum Neurologen per Datenleitung herstellt.

Eine enge Kooperation mit den Kostenträgern ist der dritte Faktor, der sich günstig auswirkt. Sie gewährleistet einen verzögerungsfreien Übergang von der Akutbehandlung in die Rehabilitation: "Wer mit Kostenträgern kooperiert, beispielsweise über die Definition der maximalen Zeitdauer bis zum Vorliegen der Kostenübernahmeentscheidung, bei dem warten die Patienten häufig weniger lang auf die Überweisung", so Raab.

Die Beraterin ist überzeugt, daß ein Benchmarking-Projekt wie dieses geeignet ist, die Qualität der Versorgung in einer Klinik abzuschätzen und zu verbessern. Sie möchte ähnliches künftig auch für andere Indikationen anbieten.

Weitere Informationen gibt es unter www.professor-raab.com und www.schlaganfall-hilfe.de



STICHWORT

Benchmarking

Als Benchmarking bezeichnet man den systematischen Vergleich von Dienstleistungen, Prozessen, Methoden und Praktiken mit dem Ziel, Stärken und Schwächen aufzuspüren. Ursprünglich kommt der Begriff aus dem Vermessungswesen und bezeichnet einen Bezugspunkt, von dem aus die Vermessung begonnen und beurteilt wird. Beim internen Benchmarking werden Abläufe innerhalb eines Unternehmens analysiert und verschiedene Abteilungen miteinander verglichen, beim wettbewerbsorientierten Benchmarking werden ähnliche Abläufe bei verschiedenen Unternehmen verglichen. (mut)

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