Kommission will Embryonen-Adoption zulassen

MAINZ (fst). Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz hat in einem Gutachten die Lockerung der gesetzlichen Vorgaben in der Fortpflanzungsmedizin und in der Stammzellforschung empfohlen.

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Die 15köpfige Kommission - darunter Ärzte, Juristen und Moraltheologen - unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) plädiert in ihrem Bericht für ein umfassendes Fortpflanzungs- und Stammzell-Gesetz. Die Reproduktionsmedizin habe seit Verabschiedung des Embryonenschutz-Gesetzes im Jahr 1990 eine "kaum absehbare Entwicklung genommen".

Aufgehoben werden sollte nach dem Willen des Gremiums die gesetzliche Verpflichtung, daß bei der künstlichen Befruchtung alle - bisher maximal drei - erzeugten Embryonen in die Gebärmutter transferiert werden müssen. Diese Regelung erhöhe das Risiko der Mehrlingsschwangerschaften, sagte Mertin zur Begründung. In diesem Fall würden sogenannte überzählige Embryonen entstehen. Die Kommission empfiehlt, die Adoption von Embryonen zuzulassen, die nicht der genetischen Mutter übertragen wurden.

Anders als der Gesetzgeber bewertet die Kommission den Schutzanspruch des pränidativen Embryos. Ihm billigen die Experten nur ein "abgeschwächtes Schutzniveau" im Vergleich zum geborenen Leben zu. Konkret fordern sie, die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen ohne einschränkende Stichtagsregelung zuzulassen, um "neue Heilungschancen für Patienten zuzulassen", so Mertin.

Bislang ist diese Forschung verboten und nur ausnahmsweise bei Stammzell-Linien erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt worden sind.

Die Vorschläge sind beim CDU-Bundesabgeordneten Hubert Hüppe auf harsche Kritik gestoßen. Die Kommission erliege der "gleichen Wundergläubigkeit, die den Starkult um den Klonforscher Woo Suk Hwang ermöglicht hat", so Hüppe.

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