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Saxagliptin

Kritik an IQWiG-Bewertung

AstraZeneca wehrt sich gegen das Negativ-Urteil des IQWiG zu Saxagliptin. Es sei allein aus formal-methodischen Gründen erfolgt.

Veröffentlicht:

WEDEL. Das IQWiG hat vergangene Woche seine erneute Nutzenbewertung von DPP-4-Hemmern bekannt gegeben. Dabei hat das Institut bei Saxagliptin im Gegensatz zur Erstbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) von 2013 entschieden. Der GBA hatte damals einen Zusatznutzen für Onglyza® (Saxagliptin) und Komboglyze® (Saxagliptin plus Metformin) anerkannt.

Anders in der jetzigen IQWiG-Bewertung: Der Zusatznutzen werde allein aus formal-methodischen Gründen nicht bestätigt, kritisiert das Unternehmen AstraZeneca in einer Mitteilung.

Die früheren GBA-Beschlüsse waren befristet, da nach GBA-Ansicht die Datenlage zur kardiovaskulären Sicherheit zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ausreichte. In den neu eingereichten Nutzendossiers seien durch die Daten der kardiovaskulären Endpunktstudie SAVOR diese Befristungsgründe adressiert und ausgeräumt worden, betont AstraZeneca.

Zudem enthielten bereits die ursprünglichen Dossiers von 2013 Vergleichsstudien mit Sulfonylharnstoff, die zum Zusatznutzen für Onglyza® und Komboglyze® geführt hatten. (eb)

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