Lichtblicke für Hühner und Hühnerhalter

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BERLIN (dpa). Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) hat die Stallpflicht für Geflügel in Deutschland gelockert. Seit Mittwoch gilt die Stallpflicht nach einer neuen Verordnung nur noch nahe der Fundorte infizierter Tiere, in Feuchtgebieten sowie in Regionen mit viel Geflügelhaltung.

Landwirte müssen in nicht gefährdeten Gebieten die Freilandhaltung zwar extra beantragen, die Länder können Landkreise jedoch von der Antragspflicht ausnehmen. In gefährdeten Gebieten müssen Enten, Gänse, Fasane, Hühner und Wachteln in geschlossenen Ställen oder unter einer Voliere gehalten werden, die eine dichte Abdeckung und einen Seitenschutz hat.

Enten und Gänse dürfen bei Freilandhaltung nicht mit anderem Geflügel gehalten werden, weil sie als Virusträger oft nicht erkannt werden. Tierhalter müssen zudem Unbefugte vom Betrieb fern halten. Die neue Verordnung, die als Kompromiß zwischen Bund und Ländern zu Stande gekommen war, sollte spätestens zum 15. Mai umgesetzt werden.

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