NRW führt positive Meldepflicht ein

DÜSSELDORF (iss). Um die Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen zu erhöhen, hat Nordrhein-Westfalen eine positive Meldepflicht für Kinderärzte eingeführt.

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Die Pädiater melden einer zentralen Stelle beim Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Durch Abgleich mit den Daten der Meldeämter kann die Stelle ermitteln, welche Kinder - trotz Erinnerung der Eltern - nicht in den Praxen erschienen sind. "Diese Kinder werden dann Kommunen und Kreisen gemeldet, so dass die Jugendämter aufsuchend tätig werden können", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Es gehe nicht darum, alle Eltern an den Pranger zu stellen, betonte Laumann. "Leider werden Vorsorgeuntersuchungen auch einfach nur vergessen." Die Meldepflicht sieht er als Maßnahme für einen besseren und wirksamen Kinderschutz. Sie ist Teil des "Gesetzes zur Regelung der Berufsanerkennung EU- und Drittstaatenangehöriger für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe und zur Änderung anderer Gesetze und Verordnungen", das der nordrhein-westfälische Landtag vor kurzem verabschiedet hat.

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