Der Labortipp

Nachweis von Schweinegrippe

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Zum Labornachweis des Influenza A (H1N1) Virus, des sogenannten Schweinegrippe-Virus, empfiehlt das Robert-Koch-Institut mindestens eine der folgenden Methoden:

  • direkter Erregernachweis: Nukleinsäure-Nachweis (etwa PCR für Influenzavirus A) oder Virusisolierung und spezifischer Nachweis neuer Influenzaviren (A/H1N1).
  • indirekter (serologischer) Nachweis: vierfacher Titeranstieg für spezifische Antikörper gegen neue Influenzaviren (A/H1N1).

Bestehen bei negativem labordiagnostischen Ergebnis (insbesondere bei serologischen Schnelltests) die Symptome fort, sollte kurzfristig eine sensitivere Methode wie PCR vorgenommen werden. Dazu ist Untersuchungsmaterial möglichst aus den tieferen Atemwegen zu nutzen. Wichtig ist die korrekte Probenentnahme: Zum Nachweis humaner Influenzaviren (A/H1N1, A/H3N2 und B) werden Proben aus der Nase bevorzugt.

EBM-Abrechnung: Für den laborchemischen Nachweis von Influenzaviren A und B ist die EBM-Ziffer 32841 (16,50 Euro) zzgl. EBM-Ziffer 32859 (4 Euro) abrechnungsfähig.

GOÄ-Abrechnung: Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich im Mai 2009 im Bewertungsausschuss darauf verständigt, dass im konkreten Verdachtsfall die Kosten des Schnelltests gegen Vorlage der Arztrechnung zu erstatten sind. Der Influenza-Schnelltest kann abgerechnet werden nach der GOÄ-Ziffer 4668 (einfacher Satz 19,23 Euro bzw. 1,15-facher Satz 22,12 Euro).

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