Neue Einteilung der Schweregrade bei COPD

MÜNCHEN (wst). In der Behandlung von Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) hat es in den vergangenen Jahren wesentliche neue Erkenntnisse gegeben. Das hat die Deutsche Atemwegsliga dazu veranlaßt, ihre COPD-Leitlinie zu überarbeiten. Noch in diesem Jahr soll eine aktualisierte Version der derzeit gültigen Leitlinie veröffentlicht werden.

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Der Nutzen nicht medikamentöser Maßnahmen, besonders des Körpertrainings bei COPD-Patienten wurde in den letzten Jahren in neuen Studien belegt. Darauf hat Professor Heinrich Worth aus Fürth auf einer Veranstaltung der Deutschen Atemwegsliga in München hingewiesen. Daher erhalte das Körpertraining, das außer der Raucherentwöhnung die effektivste nicht medikamentöse Maßnahme bei COPD ist, in der aktualisierten Leitlinie einen hohen Stellenwert.

Änderungen gibt es auch bei der Schweregradeinteilung der COPD: Der Schweregrad 0 (unauffälliger Spirometrie-Befund, aber chronische Symptome wie Husten und Auswurf) wird nicht mehr als Risikofaktor aufgefaßt.

Die Änderung basiert auf den Ergebnissen einer großen epidemiologischen Verlaufsstudie. Hiernach entwickeln Raucher - mit und ohne Bronchitis in der Eingangsuntersuchung - innerhalb von fünf bis 15 Jahren ähnlich häufig und in gleicher Ausprägung eine COPD. Entgegen bisheriger Ansichten könnten Patienten mit und ohne chronische Bronchitis gleichermaßen an COPD erkranken, so Professor Claus Vogelmeier aus Marburg.

FEV1 von 50 bis 80 Prozent ist jetzt Schweregrad II

Maßgeblich für den Schweregrad I (leicht) ist außer einer eingeschränkten relativen Sekundenkapazität (FEV1/FVC) von unter 70 Prozent weiterhin ein FEV1 von über 80 Prozent des Sollwertes. Der Schweregrad II (mittel) ist jedoch künftig definiert durch ein FEV1 zwischen 50 und 80 Prozent (bisher: zwischen 30 und 80 Prozent). Schweregrad III (schwer) ist definiert durch ein FEV1 zwischen 30 und 50 Prozent des Sollwertes. Ein FEV1 unter 30 Prozent markiert den neuen Schweregrad IV (sehr schwer).

COPD-Patienten würden künftig schon ab FEV1-Werten kleiner 50 Prozent des Solls als schwer krank eingestuft, weil sich ab dieser Grenze die Prognose deutlich verschlechtere. Das würden epidemiologischen Daten belegen, sagte Vogelmeier. Die Schweregradeinteilung der deutschen Leitlinie wird der in der internationalen GOLD (Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease)-Leitlinie angepaßt.

Der Aufbau des Stufenschemas zur medikamentösen Therapie bei COPD-Patienten bleibt weitgehend unverändert. Bei der bronchodilatierenden Behandlung ab dem Schweregrad II wird nun jedoch explizit auf den in Studien belegten Vorteil einer Dauertherapie mit lang wirksamen Bronchodilatatoren verwiesen. Diese machten die Therapie bequemer und effektiver, so Vogelmeier.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Definition der COPD: Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, daß die Atemwegsobstruktion in allen Stadien der COPD mit abnormen Entzündungsreaktionen in der Lungenperipherie einhergeht. Diese werden in erster Linie durch Zigarettenrauch verursacht. "Wie wir gegen diese Entzündung - abgesehen von der Aufgabe des Rauchens - vorzugehen haben, ist aber noch unklar", räumte Vogelmeier ein.

Neue Definition der COPD: Folgekrankheiten gehören dazu

Weiterhin wird der Definition hinzugefügt, daß die COPD typischerweise mit einer Reihe von Konsequenzen wie etwa Gewichtsverlust, Kachexie, Muskelschwäche, Osteoporose, Depressionen und Herzkreislauferkrankungen verknüpft ist. Die Folgekrankheiten beeinflußten Morbidität und Mortalität von COPD-Patienten in einem bisher oft unterschätzten Ausmaß, betonte Vogelmeier.

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