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Baden-Württemberg

Neue Impfvereinbarung beschert mehr Bürokratie

STUTTGART (fst). Der Bundesgesetzgeber ist ein zuverlässiger Verursacher von mehr Bürokratie in den Praxen: Dies trifft auch auf die neue Impfvereinbarung in Baden-Württemberg zu, die zum 1. September in Kraft tritt.

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Ab diesem Zeitpunkt gelten getrennte Schutzimpfungsvereinbarungen für Pflicht- und Satzungsleistungen. Hintergrund ist eine Regelung im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG): Diese schreibt vor, dass Impfstoffhersteller im Falle von Pflichtleistungen den Kassen einen Zwangsrabatt gewähren müssen.

Gemeint sind Impfungen, auf die Versicherte einen Anspruch haben. Dies gilt dagegen nicht für Satzungsleistungen, die freiwillige Leistungen der Kassen sind.

Die neue Impfvereinbarung soll gewährleisten, dass Leistungen eindeutig zugeordnet werden können:

Impfstoffe für Pflichtleistungen: Sie werden wie bisher auf Sprechstundenbedarf verordnet, wobei im Namensfeld "SSB BW" eingetragen werden muss. Auch HPV-Verordnungen werden bisher auf den Namen des Patienten ausgestellt.

Haben dagegen Kassen Rabattverträge für einzelne Impfstoffe vereinbart, darf nur "Impstoff gegen ...." auf dem Namensfeld erscheinen. Anderenfalls kann die Apotheke bei namentlicher Verordnung den verordneten Impfstoff nicht gegen das Rabattprodukt austauschen.

Impfstoffe für Satzungsleistungen: Hier gilt ab September ein neuer Bezugsweg. Davon betroffen sind die Impfungen gegen Hepatitis B sowie die Influenza-Impfung, die nun auf den Namen des Patienten verordnet werden müssen, erläutert die KV.

Dies trifft allerdings nur auf Patienten unter 60 Jahre zu, bei denen die Influenza-Impfung keine Pflichtleistung ist.

Da die Schutzimpfungsvereinbarung des Landes-Sozialministeriums für Satzungsleistungen nur Hepatitis B abdeckt, werde anders als bisher der Kombinationsimpfstoff Twinrex® nicht mehr von den Kassen bezahlt, heißt es.

"Auf schnelle Gesetzesänderung hinwirken"

"Wir bedauern diese Regelung, die für den impfenden Arzt mit erheblich mehr Bürokratie verbunden ist", sagt KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner.

"Wenigstens ist es uns geglückt, für den Mehraufwand in den Praxen einen geringen Vergütungsanstieg für einige Leistungen auszuhandeln. Gemeinsam mit den Kassen werden wir in Berlin auf eine schnelle Gesetzesänderung hinwirken."

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