Nichtraucher klagen gegen Wirte in Bayern

MÜNCHEN (dpa). Die Nichtraucher-Initiative München (NIM) will alle Ausnahmen beim Raucherschutz in Bayerns Gastronomie kippen.

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Die Initiative will eine Popularklage einreichen, mit der jeder Bürger in Bayern Klage gegen Gesetze und Vorschriften vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erheben kann. Es gehe nicht an, dass der Nichtraucherschutz durch Deklarierung von Gaststätten zu Raucherclubs auf breiter Front unterlaufen werde, sagte NIM-Chef Ernst-Günther Krause in München. Da die CSU-Staatsregierung diesem Treiben vieler Wirte untätig zusehe, müsse der Verfassungsgerichtshof den gesundheitlichen Schutz der Bedienungen in allen Lokalen herstellen.

Die Vertreter der Initiative wiesen darauf hin, dass die Bayerische Verfassung die Arbeit unter den besonderen Schutz des Staates stelle. Sie sehe zudem eine Verpflichtung zum Schutz der menschlichen Arbeitskraft vor gesundheitlichen Gefahren vor und betone, dass gesundheitsschädigende Ausbeutung als Körperverletzung strafbar sei. Beschäftigte in Raucherclubs oder Gaststätten mit geschlossenen Gesellschaften, in denen geraucht werden darf, seien weiterhin völlig ungeschützt.

Seit Inkrafttreten des bayerischen Gesetzes zum Nichtraucherschutz haben sich im Freistaat nach Angaben des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) rund 1500 Wirtshäuser zu Raucherclubs erklärt oder bieten geschlossene Gesellschaften mit der Lizenz zum Qualmen an.

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