Nichtraucher klagen gegen Wirte in Bayern

MÜNCHEN (dpa). Die Nichtraucher-Initiative München (NIM) will alle Ausnahmen beim Raucherschutz in Bayerns Gastronomie kippen.

Veröffentlicht:

Die Initiative will eine Popularklage einreichen, mit der jeder Bürger in Bayern Klage gegen Gesetze und Vorschriften vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof erheben kann. Es gehe nicht an, dass der Nichtraucherschutz durch Deklarierung von Gaststätten zu Raucherclubs auf breiter Front unterlaufen werde, sagte NIM-Chef Ernst-Günther Krause in München. Da die CSU-Staatsregierung diesem Treiben vieler Wirte untätig zusehe, müsse der Verfassungsgerichtshof den gesundheitlichen Schutz der Bedienungen in allen Lokalen herstellen.

Die Vertreter der Initiative wiesen darauf hin, dass die Bayerische Verfassung die Arbeit unter den besonderen Schutz des Staates stelle. Sie sehe zudem eine Verpflichtung zum Schutz der menschlichen Arbeitskraft vor gesundheitlichen Gefahren vor und betone, dass gesundheitsschädigende Ausbeutung als Körperverletzung strafbar sei. Beschäftigte in Raucherclubs oder Gaststätten mit geschlossenen Gesellschaften, in denen geraucht werden darf, seien weiterhin völlig ungeschützt.

Seit Inkrafttreten des bayerischen Gesetzes zum Nichtraucherschutz haben sich im Freistaat nach Angaben des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) rund 1500 Wirtshäuser zu Raucherclubs erklärt oder bieten geschlossene Gesellschaften mit der Lizenz zum Qualmen an.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Lesetipps
Skelettszintigraphie einer betroffenen Patientin mit Osteomalazie in den Hüften (gelb) nach intravenöser Eisentherapie mit Eisencarboxymaltose.

© Roland Haubner/Universitätsklinik für Nuklearmedizin Innsbruck

Beobachtungsstudie

Eisenmangel: Wahl des Eisenpräparats beeinflusst das Frakturrisiko

Ein Arzt in einem weißen Arztkittel spricht mit einem männlichen Patienten über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung und gibt anhand dieser eine Behandlungsempfehlung ab.

© Pcess609 / stock.adobe.com

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Markus Frühwein

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Keine Gelbfieberimpfung bei Patienten über 60 Jahren: Stimmt das?