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Organentnahme

Plädoyer für Spendeausweis

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat einen Katalog mit Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Organspende und die Organtransplantation zusammengestellt.

Veröffentlicht:

Viele Fragen drehen sich um die Dokumentation zu Lebzeiten und die Voraussetzungen zur Organspende. Dabei gilt: Jeder kann und sollte seine Entscheidung sowohl in einem Organspendeausweis dokumentieren als auch seinen Angehörigen mitteilen.

Grundsätzlich ausgeschlossen wird eine Organentnahme nur, wenn beim potenziellen Spender eine Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen wird nach den vorliegenden Befunden entschieden. Ausgefüllt werden kann der Organspende-Ausweis bereits mit dem 16. Lebensjahr. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden. Ist das Einverständnis des potenziellen Organspenders dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Dessen Wille hat Vorrang. (ple)

Infotelefon Organspende der DSO: 0800 / 90 40 400, und zwar montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 16 Uhr. Weitere Infos: www.dso.de

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