Nach Vogelgrippe-Ausbruch

Putenmastbetrieb in Vorpommern wieder offen

Drei Wochen, nachdem Vogelgrippe in einer Putenmästerei in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden ist, werden die Schutzmaßnahmen nun gelockert.

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SCHWERIN. Das Landwirtschaftsministerium teilte am Montag in Schwerin mit, dass mit sofortiger Wirkung der Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern um den Mastbetrieb in Heinrichswalde aufgehoben wurde.

Die Stallpflicht für Geflügel bleibt in Mecklenburg-Vorpommern trotz gelockerter Schutzmaßnahmen bestehen. Das stellte das Agrarministerium in Schwerin klar. Auch Geflügelausstellungen bleiben verboten.

Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern

Für die kommenden Tage bestehe aber ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb fort. Sofern sich die Lage nicht verschlechtere, könne auch dieses Gebiet am 10.

Dezember und somit 30 Tage nach dem Geflügelpestausbruch aufgehoben werden. Es gelte, wachsam zu bleiben, mahnte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD).

Der bisher nur aus Asien bekannte und gefährliche Geflügelpest-Erreger vom Subtyp H5N8 war Anfang November in dem Mastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgestellt worden.

Es war der erste Fall dieser Art in Deutschland. Danach waren umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen worden, darunter auch die Einrichtung der Sperrzone. Rund 31.000 Mastputen wurden vorsorglich getötet. (dpa)

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