Ratifizierung der Konvention gegen Doping zieht sich hin

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Die Ratifizierung der Anti-Doping-Konvention der UN-Organisation für Bildung, Erziehung und Wissenschaft (Unesco) durch den Deutschen Bundestag wird sich noch einige Monate hinziehen. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, seien aber inzwischen die ersten Verfahrensschritte hierfür eingeleitet.

"Es liegt bereits eine deutsche amtliche Übersetzung vor, die mit Österreich und der Schweiz abgestimmt wird, um im deutschen Sprachraum eine einheitliche Sprachfassung zu erhalten", hieß es. Das Gesetzgebungsverfahren werde voraussichtlich nicht vor Jahresende abgeschlossen werden können, weil auch die Bundesländer zu beteiligen seien, erklärte das Ministerium.

Die Unesco-Generalversammlung hatte Mitte Oktober 2005 die Konvention verabschiedet. Sie basiert im wesentlichen auf dem Welt-Anti-Doping-Code, der im März 2003 in Kopenhagen beschlossen wurde, aber keine staatliche Bindungskraft erlangen kann.

Der Vorsitzende der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), Richard Pound, hatte die Regierungen der 191 Mitgliedsländer der Unesco aufgefordert, das völkerrechtliche Vertragswerk mit seinen 43 Artikeln bis zum Beginn der Olympischen Winterspiele in Turin in nationales Recht zu überführen.

Die Konvention schreibt fest, daß der "Besitz von verbotenen Substanzen und verbotenen Methoden" ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der WADA sei. Zudem wird der Gesetzgeber aufgefordert, den Besitz von Doping-Substanzen bei Sportlern zu untersagen. (dpa)

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