STIKO gibt Hinweise zu Impfkomplikationen

BERLIN (eis). Im Aufklärungsgespräch bei Schutzimpfungen ist grundsätzlich auch auf äußerst seltene Risiken hinzuweisen. Das hat der Bundesgerichtshof bereits im Februar 2000 entschieden. Hinweise für die Beratung hat jetzt die Ständige Impfkommission (STIKO) publiziert.

Veröffentlicht:

In den Hinweisen hat die STIKO für alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe die bisher bekannte Daten zu Risiken zusammengestellt, (Epid Bull 6, 2004, 33) und zwar nach Kategorien zu:

1. Lokal und Allgemeinreaktionen, die generell als Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff auftreten können.

2. Komplikationen, bei denen aufgrund der gegenwärtigen Kenntnisse ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung als gesichert oder überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist.

3. Krankheiten, die in Kasuistiken in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung berichtet wurden, bei denen aber bisher keine Belege für einen ursächlichen Zusammenhang vorliegen.

4. Hypothesen und unbewiesene Behauptungen, in denen zwischen Impfung und einer Krankheit ein kausaler Zusammenhang postuliert wird (etwa MMR-Impfung und Autismus oder Hepatitis B-Impfung und Multiple Sklerose).

Bezug der "Hinweise für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei Impfungen/Stand Januar 2004" bei: Robert-Koch-Institut, Stichwort "Aufklärung zu Schutzimpfungen", Nordufer 20, 13353 Berlin. Bis fünf Exemplare kostenfrei, (Adresse und Briefmarke über 1,44 Euro beilegen!). Download : www.rki.de/INFEKT/EPIBULL/2004/06_04.PDF

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