Schwangerenberatung soll ausgebaut werden

STUTTGART. Frauenärzte sollten stärker als bisher schwangere Frauen auf Beratungsangebote psychosozialer Stellen hinweisen - und dies, bevor die Frauen sich für oder gegen eine pränatale Diagnostik entschieden haben, um eventuelle Missbildungen oder Erkrankungen ihren Babys feststellen oder ausschließen zu können.

Von Marion Lisson Veröffentlicht:

Diese Auffassung vertritt die baden-württembergische Sozialministerin Dr. Monika Stolz. Die Landesregierung Baden-Württemberg versuche derzeit, eine frühzeitige Schwangerschaftsinformation in die Schwangerenvorsorge aufzunehmen, sagte Stolz bei einer Veranstaltung in Stuttgart.

Es sei wichtig, dass die Schwangere und ihr Partner zum Beispiel vor einer Fruchtwasseruntersuchung über Sinn, Zweck, Methode und eventuell entstehende Konsequenzen informiert würden, forderte die Ministerin. Nur so könnten Frauen sich bewusst für oder gegen eine solche Diagnostik entscheiden und seien besser als bisher auf möglicherweise pathologische Befunde und ethische Konfliktsituationen vorbereitet. Es sei zudem sinnvoll, dieses Beratungsangebot räumlich, zeitlich und personell von der Aufklärung durch den Frauenarzt und den Humangenetiker zu trennen.

Stolz bedauerte, dass es keine "institutionalisierte Kooperation" zwischen dem ärztlich/medizinischen und den Schwangerschaftsberatungsstellen gibt. Nach den Berichten der Schwangerenberatungsstellen werden diese bislang in nur sehr eingeschränktem Umfang vor und nach pränataldiagnostischen Untersuchungen aufgesucht.

Sozialministerium dementiert Anstieg bei Spätabtreibungen

"Auf Bundesebene wird momentan die Weiterentwicklung des Paragrafen 218 StGB geprüft, um der gestiegenen Zahl von so genannten Spätabtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche zu begegnen", berichtete der Vorsitzende der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion Stefan Mappus. Darüber hinaus beklagte er einen "Automatismus bei der Pränataldiagnostik", der bei entsprechenden Befunden unverzüglich in eine Abtreibung münde. Das sieht das Sozialministerium allerdings anders. In einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage von Mappus (Drucksache 14/757) schreibt sie, dass die Zahl der Spätabtreibungen ab der 23. Schwangerschaftswoche in den vergangenen zehn Jahren in Baden-Württemberg nicht gestiegen sei.

Die Zahl der Spätabtreibungen ist in diesem Zusammenhang relevant, weil viele der pränataldiagnostischen Untersuchungen wie beispielsweise die Untersuchung des Fruchtwassers erst ab der 17. Schwangerschaftswoche erfolgen können. Verlässliche Laborergebnisse liegen erst weitere zehn bis 14 Tage später vor.

Im Jahr 2006, so Stolz, habe es in Baden-Württemberg 17 Spätabtreibungen, im Jahr 2005: 21, 2004: 22 oder 1999: 24 Spätabtreibungen gegeben.

Tatsächlich haben laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Jahr 2006 über 85 Prozent der befragten Frauen außer den drei regulären Ultraschalluntersuchungen, die in der Mutterschaftsrichtlinien empfohlen werden, mindestens eine weitere Untersuchung in Anspruch genommen. In der Umfrage gaben die Frauen weiterhin an, dass zwar die ärztliche Beratung zu den medizinischen Aspekten der Pränataldiagnostik ausführlich gewesen sei. Über das Vorgehen bei einem auffälligen Befund oder über die Möglichkeiten einer psychologischen Beratung hätten sich die Frauen aber eher weniger ausführlich von ihren Ärzten informiert gefühlt.

Behinderung allein kein Grund für eine Abtreibung

"Stellt sich die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch, hat der Arzt oder die Ärztin im übrigen grundsätzlich gegenüber der Schwangeren und ihrem Partner deutlich darauf hinzuweisen, dass eine mögliche Behinderung des Ungeborenen allein einen Schwangerschaftsabbruch nicht zulässt", macht die Medizinerin Stolz in diesem Zusammenhang deutlich.

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