Zuckerersatzstoff

"Stevia nicht gesünder"

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Süßungsmittel Stevia ist für Diabetespatienten nicht besser oder schlechter geeignet als andere Zuckerersatzstoffe auch.

"Stevia ist eine weitere Alternative zu Zucker, die keine Kalorien erhält", sagt DDG-Präsident Professor Stephan Matthaei: "Nicht mehr und nicht weniger."

Seit der Entfernung von Diabetikerprodukten aus dem Handel gelte, dass alle gesunden Lebensmittel grundsätzlich gleichermaßen geeignet seien für Diabetespatienten wie für Nicht-Diabetespatienten, so die DDG in einer Mitteilung.

Lediglich für Menschen mit der angeborenen Stoffwechselstörung Phenylketonurie sei Stevia eine gute Alternative zu anderen Süßstoffen, so Matthaei. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Strukturelle Probleme

KV Sachsen kündigt Kinder Endo Plus

Online-Umfrage

Welche Vitamin D-Dosis betrachten Sie als sicher?

Kooperation | In Kooperation mit: P&G Health
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Wann sollte man Herzgeräusche ernst nehmen?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet