HINTERGRUND

Tote Vögel beseitigt und danach eine Erkältung - das kann schon für einen Vogelgrippe-Verdacht genügen

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Von Thomas Müller

Verdacht auf Vogelgrippe - damit könnten Hausärzte schon bald konfrontiert werden. Nicht etwa, weil sich demnächst tatsächlich viele Menschen mit H5N1 infizieren - die Gefahr dafür ist weiterhin äußerst gering. Sollte sich jedoch die Vogelgrippe unter Vögeln in Deutschland weiter ausbreiten, und kommt es gleichzeitig zu einer saisonalen Influenzawelle unter Menschen, dann könnten auch gewöhnliche Influenzakranke schnell in den Verdacht kommen, Vogelgrippe zu haben.

Robert-Koch-Institut stellt Leitfaden für Ärzte ins Internet

Für einen solchen Verdacht genügt es nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wenn etwa jemand in einer Region mit Vogelgrippe tote Vögel in seinem Garten einsammelt und einige Tage später Grippesymptome bekommt - ein Szenario, das ist Deutschland nicht mehr ganz unwahrscheinlich ist. Wie Hausärzte mit solchen Personen umgehen sollen, beschreibt das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem Leitfaden. Das RKI übernimmt dabei weitgehend die WHO-Empfehlungen.

Bei Fieber und Husten oder schwerem Durchfall besteht der Verdacht auf eine H5N1-Infektion, wenn eines von vier Kriterien erfüllt ist:

  • Die Patienten waren in den vergangenen sieben Tagen in einem Gebiet, in dem das H5N1-Virus bei Vögeln gehäuft nachgewiesen wurde (in Deutschland wäre dies derzeit nur die Insel Rügen), und die Patienten haben in diesem Gebiet kranke oder tote Vögel oder Vogelkot angefaßt.
  • Die Patienten haben in den vergangene sechs Wochen auf einer Geflügelfarm gearbeitet, auf der es infizierte Tiere oder Tiere mit Verdacht auf eine H5N1-Infektion gab.
  • Die Patienten hatten Kontakt zu Menschen mit Verdacht auf oder mit nachgewiesener Vogelgrippe.
  • Die Patienten haben in einem Labor gearbeitet, in dem Proben auf H5-Viren untersucht wurden.

Patienten mit Grippesymptomen sollten schon bei der Anmeldung in der Praxis nach diesen Kriterien gefragt werden. Ergibt sich ein Vogelgrippe-Verdacht, sollte sich das Praxispersonal bei den Untersuchungen gut schützen, etwa durch Mundschutz, Schutzkittel und Handschuhe, rät das RKI. Patienten mit Verdacht auf H5N1 sollte man von anderen Patienten in der Praxis trennen.

Zur weiteren Diagnostik ist ein Rachen- oder Nasenabstrich nötig. Diesen müssen Ärzte in ein Labor einschicken, in dem Influenza-A-Viren charakterisiert werden können. Haben Ärzte einen Influenza-A-Schnelltest, kann dieser schon nach 30 bis 45 Minuten einen Hinweis auf eine Influenza-A-Infektion geben. Da die Sensitivität und Spezifität der Tests nicht besonders hoch ist, sollte das Ergebnis jedoch parallel in einem Labor überprüft werden.

Ist der Schnelltest positiv, wird zur Analyse des Rachen- oder Nasenabstrichs auf jeden Fall ein Labor empfohlen, das auch den genauen Virus-Subtyp bestimmen kann. Ärzte können die Probe auch direkt an das Nationale Referenzzentrum für Influenza beim RKI in Berlin schicken. Dort läßt sich in wenigen Stunden feststellen, ob es sich um H5N1 handelt.

Auf jeden Fall sollte das Referenzzentrum über die positive Influenza-A-Probe informiert werden. Zudem müssen Ärzte jetzt das zuständige Gesundheitsamt über das positive Schnelltestergebnis bei Personen mit Vogelgrippe-Verdacht unterrichten.

Bei entsprechender Indikation (Symptombeginn innerhalb der vergangenen 48 Stunden) sollte eine Therapie mit Neuraminidase-Hemmern begonnen werden. Die WHO empfiehlt bei einer leichten Erkrankung die übliche Dosis von zweimal 75 mg über fünf Tage, bei einer schweren Erkrankung bei Vogelgrippe-Verdacht rät sie zur doppelten Dosis über sieben bis zehn Tage.

Ist der Influenza-Schnelltest negativ, aber die Patienten mit Vogelgrippe-Verdacht haben einen ungewöhnlichen oder sehr schweren Krankheitsverlauf, sollte ebenfalls eine Probe an das Influenza-Referenzzentrum geschickt werden.

Die Patienten sollen große Menschenmengen meiden

Bis das Laborergebnis vorliegt, sollten die Patienten große Menschenansammlungen meiden, bei starkem Husten einen Mundschutz tragen und sich sorgfältig die Hände mit Seife waschen - Influenza-Viren reagieren empfindlich auf Tenside in Seifen. Sind die Symptome so schwer, daß eine Klinikeinweisung nötig ist, oder verlangt das zuständige Gesundheitsamt eine solche Einweisung, sollten die Klinik und der Krankentransport vorab über den Verdachtsfall informiert werden.

Hat ein regionales Labor H5-Influenza-Viren nachgewiesen, so handelt es sich nach den Kriterien der WHO um eine wahrscheinliche Vogelgrippe-Erkrankung. Ärzte müssen den Nachweis von H5-Viren ihrem Gesundheitsamt sofort melden. Das Amt entscheidet dann, was mit den Patienten geschieht und ob Kontaktpersonen eine prophylaktische Behandlung mit Neuraminidase-Hemmern bekommen.

Das Ergebnis des regionalen Labors wird vom Influenza-Referenzzentrum überprüft. Findet es H5-Viren, gilt eine Vogelgrippe-Erkrankung als nachgewiesen.

Den Leitfaden, die Falldefinitionen und weiteres Infomaterial für Ärzte gibt es im Internet beim RKI unter www.rki.de unter dem Link "Vogelgrippeseiten des Robert Koch-Instituts".



Symptome bei Vogelgrippe

Menschen mit einer H5N1-Infektion bekommen plötzlich hohes Fieber, gefolgt von Husten und Atemnot. Es kann schnell zu einer lebensbedrohlichen Pneumonie kommen. Im Gegensatz zu Human-Influenza-Viren befällt H5N1 auch andere Organe, vor allem den Gastrointestinaltrakt. Starke Durchfälle sind daher häufig. H5N1 wirkt hämorrhagisch und kann auf diese Weise Patienten töten, auch ohne daß eine schwere Pneumonie auftritt.

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