Versehentliche Röteln-Impfung ohne Folgen

TEHERAN (ple/eis). Röteln- Impfungen sind für Schwangere kontraindiziert, denn die Impf- viren können auf das Kind übertragen werden. Eine versehentliche Röteln-Impfung scheint aber nur ein sehr geringes Risiko für ein Ungeborenes zu sein, wie eine Studie im Iran jetzt bestätigt.

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"Eine Schwangerschaft muß zum Zeitpunkt der Röteln-Impfung ausgeschlossen sein und für drei Monate danach verhindert werden", heißt es in den Fachinformationen für den Röteln-Impfstoff. Und weiter: "Eine versehentliche Impfung ist jedoch keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch."

Die Ständige Impfkommission (STIKO) vermerkt ausdrücklich, daß sie keine Hinweise darauf hat, daß eine Röteln-Impfung in der Schwangerschaft ein Risiko für das ungeborene Kind ist (Epi Bull 31, 2005, 275).

Das wird jetzt in der Studie im Iran bestätigt. Dort waren 2003 in einem Massen-Impfprogramm wahrscheinlich mehrere tausend Schwangere aus Versehen gegen Röteln und Masern geimpft worden, oder die Frauen waren gleich nach der Impfung schwanger geworden (Vaccine 24, 2006, 3558).

In der Studie mit 810 dieser Frauen ergab sich, daß 693 von ihnen bereits vor der Impfung gegen Röteln immun waren und ein theoretisch mögliches kongenitalen Rötelnsyndrom durch Impfviren bei ihren Kindern auszuschließen war.

Die anderen 117 Mütter wurden als empfänglich eingestuft. Bei 33 ihrer Kinder wurde Nabelschnurblut analysiert, bei zwei von ihnen (5,7 Prozent) fanden sich Belege für Impfvirus-Infekte. Gesundheitliche Schäden durch die Infekte wurden im Jahr nach der Geburt nicht registriert.

Lesen Sie dazu den Kommentar: Viele tausend Frauen ohne Rötelnschutz

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