Vorlage zu Glitazonen kritisiert

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Eine ganze Wirkstoffgruppe für Typ-2-Diabetiker - die Glitazone - werden in der Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Dieses wird empfohlen, obwohl Glitazone nach den im IQWiG-Bericht zitierten klinischen Studien Arzneimittel mit einem nachgewiesenen Zusatznutzen sind, besonders für diejenigen Patienten, die eine Hypoglykämie-freie Therapie benötigen. Bei Umsetzung der Beschlussvorlage würden GKV-Versicherte Glitazone trotz medizinischer Notwendigkeit nur noch auf Privatrezept erhalten, obwohl diese weiterhin in Europa, Kanada und USA zugelassen bleiben und millionenfach verordnet werden.

Nach Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft und diabetesDE sind Glitazone als second-line Antidiabetika jedoch unverzichtbar. Sie kritisieren, dass der GBA trotz nachgewiesenen Zusatznutzens für Glitazone in seiner Begründung die "schädlichen Wirkungen einer Behandlung" in den Vordergrund gestellt habe. Dies betrifft Ödeme, Frakturhäufigkeit bei Frauen und Herzinsuffizienz. Diesen unerwünschten Wirkungen stehe bei einem Teil der Patienten ein unstrittiger Nutzen entgegen, der ihre Anwendung als second-line Antidiabetika erfordern kann. (eb)

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