Deutscher Krebskongress

Wer stellt Studien aus der Onkologie vor?

Veröffentlicht:

HEIDELBERG. Der Deutsche Krebskongress 2018 findet im kommenden Jahr vom 21. bis 24. Februar in Berlin statt. Wissenschaftler, die ihre Forschungsergebnisse aus dem Gebiet der Onkologie veröffentlichen möchten, werden von der Kongressorganisation explizit dazu ermuntert, ihre Studiendaten und Forschungsergebnisse dort vorzustellen.

Dazu können noch bis einschließlich 31. August 2017 wissenschaftliche oder pflegerische Abstracts in einer von 36 Kategorien eingereicht werden. Angenommene Abstracts werden das Kongressprogramm in Form von Best-of-Vorträgen in einer wissenschaftlichen Sitzung oder als Poster erweitern, wie die Kongressorganisation KUKM mitteilt. Alle angenommenen Abstracts werden außerdem in einem digitalen Abstractband veröffentlicht.

Der Deutsche Krebskongress ist der größte und wichtigste Kongress zur Krebsdiagnostik und Krebstherapie im deutschsprachigen Raum. Mehr als 10.000 Expertinnen und Experten informieren sich hier über die jüngsten Entwicklungen und diskutieren die Aufgaben von heute und morgen. (eb)

Informationen zum Einreichen von Abstracts gibt es unter: www.dkk2018.de/abstracts.html

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Älterer Mann mit Gesichtsnervenlähmung aufgrund des Eagle-Syndroms.

© Vladimir Arndt / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei