Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Wie wird die chirurgische Expertise bei kolorektalen Karzinomen besser?
Die gesetzlich festgelegten Mindesfallzahlen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Rektumkarzinomen sind zu niedrig. Wie die Expertise erhöht werden kann und wie eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit aussieht, das war Thema beim Internistenkongress.
Veröffentlicht:
Köpfe zusammenstecken in der Chirurgie: Für mehr Zusammenarbeit machten sich Referenten beim Internistenkongress stark.
© motortion / Stock.adobe.com
Für eine interdisziplinäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Rektumkarzinomen hat sich Professor Thomas Seufferlein, Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Ulm, beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in Wiesbaden stark gemacht.
„Wenn die Frage gestellt wird, ob man interdisziplinär behandeln soll, ist meine Antwort: Immer und nur!“, betonte Seufferlein. Es gebe überhaupt keine Ausnahme beim Rektumkarzinom, man müsse sich bei Therapieentscheidungen mit Kolleginnen und Kollegen aus der Radioonkologie, Gastroenterologie, Strahlentherapie, Onkologie und Chirurgie austauschen.
Tipps für die Zusammenarbeit
Der Gastroenterologe stellte in Wiesbaden Empfehlungen aus der S3-Leitlinie „Kolorektales Karzinom“ vor und gab Tipps für eine möglichst effektive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Fachbereiche. „Ganz wichtig ist eine gute MRT-Diagnostik, nehmen Sie ein bisschen Ihre Radiologinnen und Radiologen in die Pflicht, dass die sich gut aufstellen!“
Seufferlein hob hervor, dass gute, strukturierte Befunde auch für die Tumor-Boards essenziell seien. „Wenn der Radiologe oder die Radiologin nicht immer da sein kann: Sie brauchen einen schematisch strukturierten Befund. Vorlagen gibt es dazu in der Leitlinie!“
Nur mit strukturierten Befunden lassen sich die hohen Anforderungen an die Tumor-Boards erfüllen. „Es sind in der Tat hohe Anforderungen an die Tumor-Boards, gerade beim Rektumkarzinom.“ Das sei aber nötig, um Übertherapie zu vermeiden. Es gehe darum, in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Rektumkarzinomen das richtige zu tun, anstatt eine Universallösung zu verwenden.
Kritik an G-BA-Mindestmengen
Seinen Kolleginnen und Kollegen gab Seufferlein die „Take-Home-Message“ mit: „Wir können und müssen differenzierter werden in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Rekturkarzinomen!“
Den Stellenwert der Erfahrung im Umgang mit Rektumkarzinomen hob auch Professor Ullrich Graeven, Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie & Gastroenterologie am Klinikum Maria Hilf in Mönchengladbach, hervor. Graeven kritisierte die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Mindestmengen für die chirurgische Behandlung von Patienten mit Rektumkarzinomen.
Patienten mit Barrett-Ösophagus
Studie: Post-Endoskopie-Adenokarzinome der Speiseröhre sind häufig
Der G-BA hatte Ende 2024 beschlossen, dass in den Kalenderjahren 2025 und 2026 übergangsweise keine Mindestmengen für die Kolon- und Rektumkarzinomchirurgie gelten sollten. Erst im Kalenderjahr 2027 wird für die Kolonkarzinomchirurgie übergangsweise eine Mindestmenge von 20 pro Jahr und Krankenhausstandort und im Kalenderjahr 2028 von 25 pro Jahr und Krankenhausstandort gelten. Bei der Mindestmenge für Rektumkarzinomchirurgie gilt übergangsweise in den Kalenderjahren 2027 und 2028 eine Mindestmenge von 15 pro Jahr und Krankenhausstandort.
Zahlen „hoffnungslos zu niedrig“
„Mich beschleicht das Gefühl, dass das hoffnungslos zu niedrig ist.“ Graeven kritisierte, dass es in manchen Fällen in Tumorkonferenzen womöglich zweimal im Monat die Gelegenheit gebe, über solch derart komplexe Fälle zu sprechen. „Was glauben Sie denn, wie oft Sie die einzelnen Konstellationen da überhaupt mit einem individuellen Erfahrungswert belegen können? Alleine schon von der Diskussion der Befunde her?“
HER2-Pan-Tumor-Studie
Antikörper-Wirkstoff-Konjugat hält solide Tumoren in Schach
Graeven plädierte dafür, dass das gesamte Konstrukt der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Rektumkarzinomen über eine viel höhere Expertise verfügen müsse, um dieser Komplexität gerecht zu werden, die sich auch in der Vielzahl der Konstellationen wiederspiegele, die in die Leitlinie aufgenommen wurden. Dafür erntete er Zustimmung und Unterstützung von seinen Kolleginnen und Kollegen.
Der G-BA-Konsens berge Sprengstoff, weil er dazu führe, dass zukünftig sehr wenige Standorte in der Lage sein würden, Patientinnen und Patienten mit Rektumkarzinomen zu operieren. „Gleichzeitig brauchen wir natürlich in der Versorgung chirurgische Abteilungen, die in der Lage sind, eine Notfall-Op beim Kolonkarzinom vorzunehmen.“ Bei diesen Fragen auf die Politik zu warten, kritisierte Graeven, bringe „nichts Gutes oder gar nichts. Wir müssen die Kraft aufbringen, selber die Entscheidungen herbei zu führen, um die medizinische Qualität hoch zu halten!“












