Ärzte haben die Möglichkeit, gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine Check-up-35-Untersuchung auf Kassenkosten anzubieten. Doch wann ist der Zweijahreszeitraum rum? Es gilt die Regelung: Die Untersuchung kann jeweils im zweiten des auf den Check-up folgenden Kalenderjahr wiederholt werden.