Bundessozialgericht

RLV waren rechtmäßig

Zufriedenes Lächeln: Für Ärzte könnte sich die Erbringung telemedizinischer Leistungen bald auch in der EBM-Vergütung niederschlagen.

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BÄK sieht Chancen

Telemedizin schon bald im EBM?

Hamburg

Honorareinbehalt sorgt für Verstimmung

RLV

Honorardeckel sitzt fest

Abrechnung

Erweitertes Ultraschallscreening jetzt im EBM

Berlin

Einig über Basisfallwert