Der Bundesrat darf beim „GKV-Spargesetz“ zwar nicht mitreden, doch einige Länder verteidigen vehement die Neupatientenregel aus dem TSVG. Sie warnen: Eine Abschaffung sei ein demotivierendes Signal an junge Ärzte.
Lange wurde darüber diskutiert – jetzt sind die Änderungen an der Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Für die Prüfverfahren bei den Bürgertests gelten ab sofort neue Regeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zuständigkeit der KV Hessen für die Einbeziehung auch von Privatärzten in die Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts bestätigt.
Bei Verdacht auf das Vorliegen jobassoziierter Plattenepithelkarzinome oder multipler aktinischer Keratosen besteht für Ärzte Meldepflicht. Hier steckt der Teufel im Detail.