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Fernbehandlung

Stimm- und Sprachtherapie wieder per Video möglich

Sprechbehandlungen können wieder per Video angeboten werden. Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den jeweiligen Berufsverbänden darauf geeinigt.

Veröffentlicht:
Behandlungen von Sprache und Stimme müssen künftig nicht mehr ausschließlich in Präsenz stattfinden. Ab 1. September sind auch wieder Videokonsultationen möglich

Behandlungen von Sprache und Stimme müssen künftig nicht mehr ausschließlich in Präsenz stattfinden. Ab 1. September sind auch wieder Videokonsultationen möglich.

© Dan Race / stock.adobe.com

Berlin. In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gibt es seit 1. September wieder die Möglichkeit zur Fernbehandlung per Video. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die jeweiligen Berufsverbände geeinigt. Die Sonderregelungen, die wegen der Corona-Pandemie die Videobehandlung ermöglichten, waren am 31. März 2022 ausgelaufen.

Ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung sei nicht möglich gewesen, weil einer der vier beteiligten Berufsverbände den Vertragsentwurf nicht unterzeichnen wollte, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes. Derzeit läuft noch ein Scheidsverfahren.

Bis ein Ergebnis vorliegt, gilt nun die Übergangsvereinbarung für die Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

Rahmenbedingungen festgelegt

„Diese Übergangsvereinbarung bringt sowohl Therapeutinnen und Therapeuten als auch Versicherten mehr Freiheit in der Gestaltung ihrer Therapie. Gleichzeitig ist die Qualität der Videobehandlung gesichert“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Die Regelung legt die konkreten Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie fest. So könnten etwa Kinder bereits ab vier Jahren telemedizinisch behandelt werden, wenn ihre Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit ausreicht und eine Bezugs- oder Betreuungsperson dabei ist.

Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die Behandlung per Video ausgeschlossen ist, wenn zum Beispiel in der Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht. Dann sei der persönliche Kontakt wichtig. Genau wie in der Physio- und Ernährungstherapie müses die erste Behandlung in Präsenz stattfinden und Versicherte müssen der weiteren Behandlung in telemedizinischer Form zustimmen. (kaha)

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