Reformen in der Arzneiversorgung - auch für die Entschärfung der Wirtschaftlichkeitsprüfung - wird es erst in der zweiten Hälfte der Wahlperiode geben. Vorrang hat jetzt der Dialog.
Rabattverträge für Zytozubereitungen? Dagegen spricht das freie Apothekenwahlrecht sowie die fehlende Rechtsgrundlage, Apotheken aus bestimmten Versorgungsbereichen auszuschließen.
Die Gesundheitsversorgung ist in allen europäischen Ländern nationalstaatlich geregelt - und dies soll nicht angetastet werden, finden Experten. Gleichwohl gibt es eine große Herausforderung: die Sicherung von Standards.
Zum 1. Oktober gelten für AOK-Versicherte neue Rabattverträge. Die nunmehr 13. Ausschreibung umfasst 57 Wirkstoffe und -kombinationen. Sie ersetzt die auslaufenden Verträge der achten und neunten Tranche. 13 Wirkstoffe wurden jetzt erstmals verpartnert.
In Deutschland besteht nicht nur freie Arzt-, sondern auch freie Apothekenwahl. Das ist wohl nicht allen Patienten bekannt. Doch Ärzte dürfen aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, wie jetzt das Sozialgericht (SG) Marburg entschied.