Rabattverträge

Kein Monopol für bestimmte Apotheken

Rabattverträge für Zytozubereitungen? Dagegen spricht das freie Apothekenwahlrecht sowie die fehlende Rechtsgrundlage, Apotheken aus bestimmten Versorgungsbereichen auszuschließen.

Veröffentlicht:

MARBURG. Wie bereits kurz berichtet, können nach Urteilen der Sozialgerichte Darmstadt und Marburg gesetzlich Krankenversicherte nicht verpflichtet werden, individuell zubereitete Krebsmedikamente nur aus bestimmten Apotheken zu beziehen.

Entsprechende "Exklusivverträge" der AOK Hessen für Zytostatika entfalten keine "Exklusivwirkung", entschied etwa das Sozialgericht (SG) Marburg. Das Wahlrecht der Patienten gehe vor. Inzwischen wurde auch die Urteilsbegründung veröffentlicht.

Die AOK hatte für 23 Gebiete in Hessen die Zytostatikaversorgung europaweit ausgeschrieben. Die Zuschlagsapotheken sollten regional alle AOK-Versicherten versorgen. Darüber informierte die Kasse auch die Ärzte.

Doch zwei Onkologen einer Gemeinschaftspraxis informierten ihre Patienten, dass sie ein Recht auf freie Apothekenwahl hätten. Im selben Haus wie die Praxis befindet sich eine Apotheke, die Zytostatikazubereitungen herstellt. Die meisten Patienten wünschten weiterhin eine Belieferung von dort.

An der AOK-Ausschreibung hatte sich diese Apotheke nicht beteiligt. Daher bezahlte die AOK ihr die Zytostatikazubereitungen nicht mehr. Der Apotheker klagte Vergütungen in Millionenhöhe ein und bekam nun vom SG Marburg recht.

Rabattverträge bewirkten keine Monopolstellung einzelner Apotheken für bestimmte Arzneimittel, betonte das Sozialgericht. Einen teilweisen Ausschluss der Apotheken von bestimmten Leistungen lasse das Gesetz derzeit nicht zu.

Und die Patienten hätten gerade bei den Zytostatikazubereitungen "ein besonderes und schützenswertes Interesse an der eigenen Wahl ihrer Apotheke". Gegen dieses Urteil hat das Sozialgericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen. (mwo)

Az.: S 6 KR 84/14

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Freie Apothekenwahl!

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Konsensus-Statement des ACC

Appell: Kardiologen sollen sich dem Abnehmen annehmen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wo hakt es am meisten zwischen Pflege und Arztpraxen, Frau Schülke?

Lesetipps
Arzt mit Geldscheinen und Tabletten

© Bilderbox / CHROMORANGE / picture alliance

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Darmkrebs-Screening beim Benutzen einer öffentlichen Toilette

© Alexander / stock.adobe.com

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung