Sieben Hausarztpraxen in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz werden das interprofessionelle Versorgungskonzept HÄPPI ein halbes Jahr lang erproben.
Diagnostik und Therapie von Herzerkrankungen bei Männern und Frauen sind nicht deckungsgleich. Kardiologe Michael Becker erläutert im „ÄrzteTag“-Podcast, wann in der Praxis die Warnleuchten angehen sollten.
In der Hauptstadt schließen BARMER und KV einen Vertrag, der die Abrechnung der medizinischen Versorgung Schwangerer, die Opfer von Gewalt geworden sind, erheblich vereinfacht.
Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie und andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen von ihren Patienten auch die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge einziehen. Diese Beträge werden zum Juli angehoben.
In Nordrhein ist mehr als die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte 50 Jahre und älter, in der Allgemeinmedizin ist der Anteil sogar deutlich höher. Die Ärztekammer sieht dringenden Handlungsbedarf.
Bisher war HÄPPI ein Modellprojekt – jetzt wird es verbindlich im Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg verankert. Praxen, die ihre Arbeitsweise verändern wollen, können zwei Zuschläge abrechnen.
Junge Ärztinnen und Ärzte wollen attraktive und flexible Arbeitsbedingungen. Sollen einzelne Akteure beschränkt, andere gefördert werden? Darüber gibt es verschiedene Sichtweisen.
Zwei Systeme, ein Problem, eine Lösung? Katharina Reich vom Gesundheitsministerium in Österreich erläutert im Podcast „ÄrzteTag vor Ort“ vom HSK 2025, was die österreichische „1450“ von der deutschen „116 117“ unterscheidet.
Die Gesundheitsminister der Länder dringen auf neue Instrumente, um die ambulante Versorgung mitzugestalten. Der Sicherstellungsauftrag der KVen wird immer mehr unter Druck geraten.
Warten auf die Entbudgetierung: Für die Hausärzte in Hamburg gab es im vierten Quartal 2024 wieder nur eine schwache Auszahlungsquote. Die Kinderärzte erreichten dagegen 98 Prozent.
Kaum Resonanz von Patienten, viel Aufwand, geringe Stabilität: Die Hamburger Arztpraxen erleben den Start der elektronischen Patientenakte nicht als gelungen. KV-Vorständin Caroline Roos gab deshalb eine Empfehlung ab.
Haus- und Fachärzte in der Hamburger Vertreterversammlung sind sich einig: Fachärztliche Leistungen müssen im Primärarztsystem voll vergütet werden, wenn der Behandlungsbedarf festgestellt wird.
Das ärztliche Berufsbild ist im Wandel: Akademisierte Gesundheitsberufe und ökonomische Anforderungen verlangen mehr als das alte Einzelkämpfer-Klischee.
Niedersächsische Hausarztpraxen, die Physician Assistants oder Primary Care Manager beschäftigen, erhalten bei der Plausibilitätsprüfung einen Sonderstatus. Das Projekt ist zunächst auf zwei Jahre angelegt.
Neben mehr Geld bringt die neue Vereinbarung den impfenden Ärzten und Ärztinnen in Schleswig-Holstein vor allem Vereinfachungen. Es gibt aber Ausnahmen.
In Deutschland herrscht ein Mangel an Versorgung. Das liegt auch an archaisch anmutenden Zulassungsverfahren. Die Gesundheitsministerin hätte die Chance, an dieser Stelle schnell zu punkten. Ein Verordnungsentwurf liegt schon in der Schublade.
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 stößt bei Akteuren im Gesundheitswesen auf große Enttäuschung. Statt der erhofften Steuermilliarden sollen Krankenkassen und Pflegeversicherung nur ein Darlehen erhalten.
Manche Praxen warten noch, andere stellen täglich Daten in die E-Patientenakte. Was auf die Praxen über die ePA in den kommenden Monaten zukommt und wo es hakt, das analysiert TI-Berater Mark Langguth im „ÄrzteTag“-Podcast.