Je nachdem, was die App-Lösung alles kann, könnte sie sich für eine Digitale Gesundheitslösung auf Rezept qualifizieren. Bisher gilt das aber nur für Apps mit Medizinprodukten der Klasssen I und IIa. Das Einbinden höherklassiger Medizinprodukte ist gesetzlich bisher nicht vorgesehen.

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Apps auf Rezept: Höhere Risikoklassen in die GKV-Erstattung?

120.000 Anrufe gehen in der Lausitz jedes Jahr bei der Notrufnummer 112 ein – entsprechend viele Rettungsfahrzeuge müssen bereitstehen.

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Blick in eine Intensivstation mit COVID-19-Patient: Im Laufe der Pandemie ist die Versorgung der Corona-Patienten in den Unikliniken professioneller geworden und die Sterblichkeit infolgedessen gesunken, so eine neue Studie.

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Versenkt: Mit gestecktem E-Arztausweis können Ärzte elektronische Dokumente digital signieren.

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DMEA-Agenda im Juni steht fest