Der Referentenentwurf zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) regelt Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten rund um die E-Patientenakte. Zuerst sind allerdings die Krankenkassen gefragt.
Mit Einführung der E-Akte soll es möglich sein, der Forschung Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen, heißt es im Entwurf zum Patientendatenschutzgesetz. Dafür gibt es Lob und Kritik.
Für das Befüllen der elektronischen Patientenakte sollen Ärzte je Patient zehn Euro bekommen. Das sieht der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten vor.
Mindestens fünf Millionen Euro pro Jahr sollen künftig in die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien fließen. Die AWMF begrüßt die neue Förderung durch den Innovationsfonds.
Telemedizinische Anwendungen können dazu dienen, Patienten in dünn besiedelten Räumen Kontakt zum Arzt zu vermitteln. Doch gerade auf dem Land hapert es noch mit der schnellen Internet-Verbindung.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie bringt mit Beispielen aus der Onkologie in einer Studie den Standpunkt der Unternehmen für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen ins Spiel.