'Scheingewinne' aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden, berichtet der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband, mit Blick auf eine Mitteilung des Finanzgerichts Köln.