Immobilienkredit
Entschädigung steuerlich nicht absetzbar
DÜSSELDORF. Wer eine vermietete Immobilie verkauft und danach vorzeitig aus seinem Hypothekendarlehen aussteigt, kann die dabei übliche Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Denn diese Kosten stünden nicht mehr in einem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften durch die bisherige Vermietung, entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
Im Streitfall hatte eine Eigentümerin vermietete Immobilien für 1,6 Millionen Euro verkauft. Mit einem Teil des Geldes wurde ein zur Finanzierung der Immobilien aufgenommenes Darlehen getilgt.
Die Bank verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung von 69.000 Euro. - "Zur Fortbildung des Rechts" ließ das FG die Revision zum BFH zu. (mwo)
Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 7 K 3506/12 F