Auch Kosten, die durch das Räumen von Schnee oder das Reinigen von Wegen vor dem Haus entstehen, lassen sich von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, auf das Steuerberater Jörg Passau vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband hingewiesen hat.